Restkostenwert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Restwert; im Rahmen der Restkostenwertrechnung (Kuppelprodukte) ermittelter Wert, der sich als Differenz zwischen den Kosten des Kuppelproduktionsprozesses und den Verwertungsüberschüssen (Nettoerlöse abzüglich Weiterverarbeitungskosten nach dem Spaltprozess) der Nebenprodukte ergibt. Der Restkostenwert ist nicht als dem Hauptprodukt exakt zurechenbarer Kostenbetrag zu interpretieren, sondern stellt vielmehr eine Deckungslast (Deckungsbudget) dar, die vom Hauptprodukt über seine Verwertung abgedeckt werden muss.
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