Verrichtungsprinzip
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Funktionsprinzip. 1. Begriff: Organisationsprinzip der Bereichsbildung, bei dem die Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese nach dem Verrichtungsmerkmal einer Aufgabe erfolgt.
2. Charakterisierung: Bei Anwendung des Verrichtungsprinzips werden Aufgabenkomplexe in sich voneinander unterscheidende Tätigkeitsarten für gleiche Aufgabenobjekte zerlegt und gleichartige Tätigkeiten (für ggf. unterschiedliche Objekte) organisatorischen Einheiten übertragen (Verrichtungsgliederung). Das Verrichtungsprinzip führt je nach der betroffenen Hierarchieebene und je nach dem Aggregationsgrad der betrachteten Aufgabe zu unterschiedlichen Ausprägungen der Teilaufgaben. Bei einer Ausformung des Organisationsmodells nach dem Verrichtungsprinzip kann sich z.B. eine Funktionalorganisation mit den Bereichen Beschaffung, Produktion, Absatz und Finanzen ergeben; bei Segmentierung etwa des Absatzbereichs nach dem Verrichtungsprinzip z.B. eine Untergliederung in Vertrieb, Marktforschung und Werbung; bei der organisatorischen Gestaltung des Produktionsbereichs die Werkstattproduktion.
Gegensatz: Objektprinzip.