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Werbeagentur

Definition: Was ist "Werbeagentur"?

Dienstleistungsunternehmen, das im Auftrag eines Kunden a) Beratungsleistungen, b) Mittlungsleistungen sowie c) die Planung, Gestaltung oder Durchführung von Marketing-Mix-Maßnahmen übernimmt. Eine Full-Service-Werbeagentur übernimmt die Aufgaben in allen drei Bereichen und ist entweder nach Abteilungen gegliedert oder bearbeitet die Aufträge im Rahmen des Projektmanagement.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Dienstleistungsunternehmen, das im Auftrag eines Kunden a) Beratungsleistungen, b) Mittlungsleistungen sowie c) die Planung, Gestaltung oder Durchführung von Marketing-Mix-Maßnahmen übernimmt. Eine Full-Service-Werbeagentur übernimmt die Aufgaben in allen drei Bereichen und ist entweder nach Abteilungen gegliedert oder bearbeitet die Aufträge im Rahmen des Projektmanagement.

    2. Leistungen: a) Beratungsleistungen: Beratung in Marketing-, Media-, Marktforschungs- und Werbeforschungsfragen u.a.

    b) Mittlungsleistung: Mediaeinkauf und -abwicklung u.a.

    c) Planung, Gestaltung und Durchführung: Erstellung und Gestaltung von Werbe- und Verkaufsförderungsaktionen u.a.

    3. Vergütung: a) Provisionssystem: Die Werbeagentur erhält von dem Eigentümer des benutzten Werbeträgers Provision für die Tätigkeit als Werbemittler, die sie einbehält.

    b) Service-Fee-System: Die Werbeagentur tritt alle ihr zufließenden Rabatte und Provisionen an den Kunden ab. Stattdessen verrechnet sie eine Pauschalvergütung für die von ihr erbrachte Leistung.

    c) Leistungs- und ergebnisorientierte Verrechnungssysteme sind zunehmend in der Diskussion.

    4. Hauptabteilungen: a) Werbevorbereitung: Sekundärstatistisches Material erhält die Werbeagentur von den Abteilungen Dokumentation, Archiv, Bibliothek und Information. Der Service-Abteilung ist die Markt- und Motivforschung zugeordnet, die hauptsächlich primärstatistische, qualitative und quantitative Untersuchungen durchführt (Marktforschung) sowie die Marketingberatung (Beratung von Kunden hinsichtlich der Marketing-Probleme in preis-, produkt- und absatzpolitischer Hinsicht) und die Personal-Marketingberatung (Aufgaben bez. des Personal-Beschaffungsmarkts der Auftraggeber).

    b) Kundenberatung: Leitung durch mehrere Etatdirektoren (Account Supervisor); diesen sind mehrere Kontakter unterstellt, die Verbindung zum Auftraggeber haben. Nach Auftragserteilung werden die einzelnen Stufen der Werbekampagne vom Kontakter und der Marketing-Abteilung des Werbetreibenden diskutiert bzw. modifiziert. Außerdem überwacht der Kontakter die termin- und sachgerechte Durchführung der Kundenaufträge.

    c) Gestaltung (Kreativ-Abteilung, Kreativ-Service; Leitung dieser Abteilung durch Kreativ-Direktor): Hauptaufgaben sind die eigentlichen Gestaltungsfunktionen (Konzeption und Ausführung) sowie die Durchführung der Produktionsfunktionen (Herstellung bzw. Herstellungsüberwachung der konzipierten Werbemittel bis zu ihrer Einsetzbarkeit).

    d) Media: Die Abteilung untersteht einem Media-Direktor. Wichtigste Unterabteilungen sind die Media-Forschung bzw. Streuplanung (Mediaplanung; Auswahl der Werbeträger, Erstellen der Media-Kosten- und Streupläne), der Media-Einkauf und die Media-Abwicklung.

    e) Verwaltung: Ihr obliegen alle üblichen administrativen Tätigkeiten (Buchhaltung, Registratur etc.).

    4. Berufliche Spezifikation: Werbeberufe.

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