Ratingverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Eigenkapitalvereinbarung nach Basel II sieht vor, dass die Bonitätseinschätzung jedes einzelnen Kredits auf Basis geeigneter Bewertungsmethoden erfolgen muss. Demnach sind im Vorfeld einer Kreditvergabe systematische und plausible Methoden zur Bewertung der jeweiligen Kundenbonität notwendig. Dies geschieht über ein Ratingverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens werden eine Vielzahl von Kundeninformationen verarbeitet, wobei sich die sog. harten Einflussfaktoren direkt auf das Ratingergebnis auswirken, während sich die weichen Einflussfaktoren mittelbar in der langfristigen Ratingentwicklung bemerkbar machen.
Vgl. auch Ratingskala.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Ratingverfahren
ausgehend
eingehend
Ratingverfahren
ausgehend