Umwelterklärung
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1. Begriff: In der EMAS-Umwelterklärung münden alle Schritte des Aufbaus eines Umweltmanagements nach EG-Öko-Audit-Verordnung. Die Erklärung wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und kann von einem externen Gutachter validiert werden.
2. Inhalt: Die Umwelterklärung muss Informationen zu folgenden Themen enthalten (EMAS II, Anhang 3, 3.2. Umwelterklärung):
(1) klare und eindeutige Beschreibung der Organisation und Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie ggf. der Beziehung zur Muttergesellschaft;
(2) die Umweltpolitik der Organisation und Beschreibung des Umweltmanagementsystems der Organisation;
(3) Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen;
(4) Beschreibung der Umweltzielsetzung;
(5) Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung (z.B. Emissionen, Abfallaufkommen, Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser);
(6) sonstige Faktoren der Umweltleistung;
(7) Name und Zulassungsnummer.
Vgl. auch Umweltberichterstattung, Nachhaltigkeitsbericht.