Basis für Abschreibungen
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Grundsätzlich wird unterschieden zwischen dem Bau (Herstellungskosten) und dem Kauf (Anschaffungskosten) einer Immobilie:
Herstellungskosten | Anschaffungskosten |
alle Aufwendungen, die durch den Bau einer Immobilie entstehen inkl. der Baunebenkosten | alle Aufwendungen, die durch die Anschaffung einer Immobilie entstehen inkl. der Kaufnebenkosten |
Nachträgliche Herstellungskosten | Anschaffungsnahe Herstellungskosten |
Aus- und Umbauten, Erweiterungen und Modernisierungsmaßnahmen, die den Wert der Immobilie deutlich erhöhen (in Abgrenzung zum Erhaltungsaufwand) | Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung der Immobilie (Aufwand mehr als 15% der Gebäudekosten innerhalb von 3 Jahren) |
Abschreibungsfähig sind nur die (ggf. um die anschaffungsnahen Aufwendungen erhöhten) Anschaffungs- und die Herstellungskosten (zzgl. nachträglicher Herstellungskosten), die auf das Gebäude entfallen. Die Kosten für das Grundstück und dessen Erschließung können nicht abgeschrieben werden.
Vgl. auch Abschreibung.