Erb- und Stiftungsmanagement
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In Kreditinstituten besetzen Experten die Kompetenzen bezüglich Erb- und Stiftungsangelegenheiten z.B. Übertragung von Vermögenswerten, Verfügungen von Todes wegen, Unternehmensnachfolgen, Stiftung als mögliches Gestaltungselement. Die zentralen Ansprechpartner in den Kreditinstituten sind oftmals juristisch ausgebildet und fungieren für Ihre Kunden gemeinhin auch als Bindeglied zwischen Steuerberater, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Anwaltskanzlei.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anleger- und objektgerechte Beratung
Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG)
Bankvertrieb
Beratungsprotokoll
Customer Touch Point
Family Office
Financial Planning
Kundensegmente
Mobiler Bankvertrieb
Produktinformationsblatt
Vertriebscontrolling
Vertriebskampagne
Vertriebskennzahlen
Vertriebsplanung
Vertriebsprozess
Vertriebssteuerung
Vertriebsstrategie
Vertriebsunterstützung
stationärer Bankvertrieb
technologiegestützter Bankvertrieb
eingehend
Erb- und Stiftungsmanagement
ausgehend
eingehend
Erb- und Stiftungsmanagement
ausgehend