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Brexit
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Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines
- Referendum
- Politische Folgen
- Wirtschaftliche Folgen
- Brexit-Wirtschaftsprognosen
- Austrittsverhandlungen
- Auswirkungen auf die EU
- Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion
- Künftige Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU
Allgemeines
Kunstwort, das aus Britain und Exit gebildet wird und für den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Abk. UK) aus der Europäischen Union (EU) steht.
Referendum
Beim Brexit-Referendum vom 23.6.2016 stimmten 51,9 % der Briten für einen Austritt aus der EU, 48,1 % stimmen für den Verbleib in der EU. Die Abstimmungsergebnisse unterschieden sich landesweit stark: Schottland und Nordirland sowie der Großraum London stimmen für einen Verbleib in der EU.
Politische Folgen
Premierminister James Cameron trat in der Folge zurück, Theresa May wurde neue Premierministerin des UK. Die Spitzen der EU (Präsident des Europäischen Rates Tusk, Kommissionspräsident Juncker und der damalige Präsident des EU-Parlaments Schulz sowie der seinerzeit amtierende Ratspräsident, der niederländische Premierminister Rutte) forderten einen sofortigen Antrag auf Austritt des UK nach Artikel 50 EUV. Der EU-Austrittsmechanismus mit der darin enthaltenen Frist von maximal zwei Jahren für die Austrittsverhandlungen ist erst mit der Antragstellung des UK aktiviert worden, die am 29.3.2017 erfolgt ist (der EU-Austritt wird damit voraussichtlich mit Ablauf des 29.3.2019 vollzogen). Die Erste Ministerin Schottlands Nicola Sturgeon (Schottische Nationalpartei) bestand im Namen des schottischen Parlaments auf ein erneutes Referendum Schottlands über eine Unabhängigkeit – Schottland hatte mit über 60 % für einen Verbleib in der EU gestimmt und sich vorbehalten bei „wesentlichen Veränderungen im Vereinigten Königreich“ ein erneutes Unabhängigkeits-Referendum durchführen zu wollen. Am Vorabend des Brexit-Antrags hatte das schottische Parlament Sturgeon mit Verhandlungen über ein zweites Unabhängigkeitsreferendum beauftragt. Die britische Premierministerin May hatte zuvor einem zweiten Referendum eine Absage erteilt. Am 27.6.2017 gab Sturgeon bekannt, die Ergebnisse der Brexit-Verhandlungen abzuwarten und erst im Herbst 2018 über ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum abstimmen zu lassen - abhängig von den Inhalten und Ergebnissen der Verhandlungen. In Nordirland würde eine neue EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland entstehen - die Brexit-Entscheidung hat zu einem Ansturm der Nordiren auf die doppelte irische Staatsbürgerschaft geführt (2016 beantragten knapp 65.000 britische Bürger die irische - doppelte - Staatsbürgerschaft; in der Folge des Brexit-Votums stieg die Zahl der Anträge um 40 %). Auch in Nordirland hatte die Mehrheit von 55,8 % für den Verbleib des UK in der EU gestimmt (und die Fortsetzung des Friedensprozesses in Irland/Nordirland). Politische Beobachter sehen die Einheit des UK durch den Brexit gefährdet. Ein Zerfall des UK und eine Abspaltung von Schottland, sogar von Nordirland, wird für möglich gehalten (Separatismus in der EU). Spanien hat in der Folge des Brexit-Referendums die Gebietsansprüche auf Gibraltar erneuert (wo auch eine neue EU-Außengrenze entstehen könnte) und Gibraltar will für einen Verbleib in der EU verhandeln. Politische Schäden für die EU (ggf. weitere Schwächung der EU und Forderungen von Nationalisten in anderen Mitgliedstaaten nach weiteren Austrittsreferenden bis hin zum Zerfall der EU) werden befürchtet – die politische Lage ist angespannt und unübersichtlich, die Auswirkungen des Brexit sind noch nicht absehbar und vollständig verständlich. Mit der förmlichen Antragstellung nach Artikel 50 EUV wird der Fahrplan der Austrittsverhandlungen absehbarer. Innerhalb von 2 Jahren müssen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Danach erfolgt der Austritt, es sei denn beide Verhandlungsparteien einigen sich über Verlängerungen der Verhandlungen und einen späteren Austrittszeitpunkt. Am 21.4.2017 kündigte Premierministerin Theresa May vorgezogene Neuwahlen an, um sich für den Brexit eine starke Verhandlungsposition zu verschaffen - die knappe absolute Mehrheit der Conservative Party von zehn Stimmen im Parlament sollte für eine bessere Verhandlungsposition deutlich ausgebaut werden. Im UK-Wahlkampf hat sich die Partei der Liberal Democrats für einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Die Conservative Party strebt zur Not auch einen harten Brexit an, die Labour Party wirbt für einen weichen, verhandelten Brexit. Die Neuwahl am 8.6.2017 ergab den Verlust der absoluten Mehrheit für die Conservative Party und ein sog. "hung parliament", eine Situation ohne absolute Mehrheit für eine der beiden großen Parteien. Die Liberal Democrats waren im Wahlkampf mit einer Strategie gegen den Brexit (für den Verbleib in der EU angetreten). Die europaskeptische Partei UKIP hat keinen Sitz im Parlament erhalten. Die Conservative Party ist für die Bildung einer Minderheitsregierung auf die Stimmen der radikalen nordirischen Partei DUP (Democratic Unionist Party) angewiesen, mit der eine Duldung der Minderheitsregierung vereinbart worden ist (im Gegenzug erhält der Landesteil Nordirland zusätzliche Finanzzuwendungen in Höhe von 1,5 Mrd. Pfund). Politische Beobachter erwarteten eine Abkehr von harten Austrittsverhandlungen hin zu einer weicheren Austrittsstrategie. Am 21.6.2017 hat Queen Elizabeth II in der sog. Queen's Speech das Regierungsprogramm der Minderheitsregierung verlesen (pikanterweise mit einem blauen Hut mit gelben Sternen, welcher der Flagge der EU nachempfunden war), das sich schwerpunktmäßig mit dem Brexit und der inneren Sicherheit befasste - der Kurs für einen harten Brexit wird darin zunächst weiter verfolgt. Im Februar 2018 hat sich in London auf Grund der Verägerung der Brexit-Gegner mit der Haltung und Performance der traditionellen politischen Parteien eine neue Pro-EU-Bewegung gegründet, die sich "Renew" nennt und der französischen "En Marche"-Bewegung nachempfunden sein soll.
Wirtschaftliche Folgen
Wirtschaftliche Auswirkungen sind seit dem Bekanntwerden des Brexit-Votums erkennbar (zunächst Wechselkursschwankungen, seitdem, fallender Kurs des Pfundes, veränderte Investitionsentscheidungen, Verlagerung von Firmensitzen). Mit dem UK werden die zweitgrößte Volkswirtschaft und der zweitgrößte Netto-Zahler die EU verlassen. Dabei ist das UK für die EU und die EU für das UK jeweils ein sehr wichtiger Handelspartner, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt (so sind Deutschland, Irland im Handel und Luxemburg bei Dienstleistungen besonders eng mit dem UK verknüpft). Kurzfristig verlor das Pfund gegenüber dem Euro an Wert und erreichte den niedrigsten Stand seit 1985. Auch an den Aktienmärkten waren weltweit Kursverluste zu verzeichnen, die jedoch wieder aufgeholt worden sind. Im Jahr 2016 sanken die deutschen Exporte in das UK um 3,5 %. Seit dem Brexit-Votum hat der Kurswert des Pfundes nachhaltig nachgegeben. Nach dem Antrag auf Austritt aus der EU (der mit Artikel 50 EUV erst durch den Vertrag von Lissabon in den EUV eingeführt worden ist), ist die zweijährige Frist für Verhandlungen über den Austritt in Kraft getreten. Die Wirtschaft wird in dieser Zeit (und ggf. weit darüber hinaus) mit der Unsicherheit leben müssen, dass genaue Inhalte des Austritts unklar sind (bzw. Übergangsregelungen bis zur endgültigen Umsetzung des vollständigen Brexit gelten). Aber auch nach Ende der Austrittsverhandlungen kann es bei deren Scheitern zu einem harten, ungeregelten Brexit kommen. Viele Unternehmen verzichten daher auf neue Investitionen im UK und ziehen Personal und Investitionsgüter ab. Ein Austritt wird vollständig sein müssen - ein Austritt nur aus der Personenfreizügigkeit/Niederlassungsfreiheit und eine Beibehaltung des Binnenmarktes, der Warenverkehrsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs wird es nicht geben (Kanzlerin Merkel: "Kein Rosinenpicken"). Aus dem UK ist die Haltung bekannt, dass das Brexit-Votum unumkehrbar ist und umgesetzt werden muss (Premierministerin May: "No exit from Brexit") - diese Haltung wurde im Januar 2018 erneut von Theresa May bekräftigt.
Brexit-Wirtschaftsprognosen
Bereits vor dem Brexit-Referendum lagen der britischen Regierung nachteilige Wirtschaftsprognosen vor, welche den Bürgern verschwiegen wurden: eine 201-seitige ökonomische Studie kam zum Schluss, dass jedem Haushalt im UK durch den Brexit ein 3-10 prozentiger Einkommensverlust drohe. Verschiedene wirtschaftliche Prognosen sind nach dem Brexit-Referendum zu den Brexit-Folgen veröffentlicht worden die sich - wie so oft - teilweise widersprechen. In der Mehrheit sind die Prognosen jedoch negativ:
- bis Ende 2019 könnten im UK rund 950.000 Arbeitsplätze vernichtet werden,
- Kosten des Brexit könnten sich für das UK bis zu 100 Milliarden Pfund (knapp 130 Milliarden Euro) belaufen,
- Wohlstandsverluste könnten für das UK langfristig sogar bis zu 300 Milliarden Euro erreichen,
- die OECD prognostiziert je nach Szenario statistisch für jeden britischen Haushalt Einbußen zwischen 1.500 und 5.000 Pfund (umgerechnet 1.900 bis 6.500 Euro).
- der Internationale Währungsfonds (IWF) hat nach dem Brexit-Votum seine Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft für 2016 und 2017 jeweils um 0,1 Prozent auf 3,1 und 3,4 Prozent nach unten korrigiert. Die Wachstumsprognose für das UK senkte er für 2016 von 1,5 auf 1,3 Prozent und für 2017 um 0,9 Prozent von 2,2 auf 1,3 Prozent.
- Im Jahreszeitraum 2016-2020 sind die Wachstumserwartungen des BIP im UK um 5 Prozent geringer als vor dem Brexit.
Diese Prognosen bildeten nicht die möglichen Einbußen auf Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten ab, die ja jeweils Handelspartner des UK sind und nun höhere Handelsschranken zu erwarten haben (Einfuhrzoll, höhere Einkaufspreise, etc.). Eine Studie des ifo-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) kommt im Juni 2017 zum Schluss, dass der Brexit für das UK deutlich negativere Folgen haben wird, als für Deutschland und die Mitgliedstaaten der EU.
Auf Seiten der EU sind Einbußen der EU-Fischer bekannt (v.a. Fischer aus Frankreich, Irland, Spanien, Deutschland und Dänemark), die in den Küstengewässern des UK fischen. Auch die voraussichtlichen Einbußen der Automobil-Zulieferer in Deutschland können bei einem harten Brexit dramatische Auswirkungen haben, da der Brexit zu Umsatz-Einbußen von knapp 4 Mrd. Euro führen könnte und in Deutschland knapp 14.000 Arbeitsplätze in Gefahr sind. Knapp 20 Prozent der im UK verbauten Autoteile kommt aus Deutschland. Mit 7,3 Mrd. Euro ist das UK der größte Absatzmarkt der deutschen Autozulieferer innerhalb der EU. Insges. sind knapp 43.000 Arbeitsplätze in der deutschen Automobil-Zulieferindustrie unmittelbar und mittelbar vom Handel mit dem UK abhängig.
Austrittsverhandlungen
Seit Antragstellung des UK auf Austritt aus der EU nach Artikel 50 UZK ist der Anfangszeitpunkt der Austrittsverhandlungen mit dem Ablauf des 29.3.2017 festgelegt. Die Antragstellung wurde von Seiten des UK seit Ausgang des Brexit-Referendums bewusst verzögert, um interne Rahmenbedingungen zu schaffen. Intern mussten etwa 30.000 Stellen in den Ministerien neu geschaffen werden. Ein eigenes Ministerium für den Brexit wurde geschaffen, das Department for Exiting the EU (DExEU). Arbeits- und Strategiepapiere wurden in dieser Zeit auf beiden Verhandlungsseiten vorbereitet, sodass ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Antrags auf Austritt aus der EU zügig verhandelt hätte werden können. Es gibt verschiedene Szenarien über die Ziele des UK und der EU, die z. T. nicht übereinstimmen. Da Artikel 50 EUV eine klare Zeitvorgabe enthält und die 2-Jahres-Frist mit Ablauf des 29.3.2019 endet, stehen die Verhandlungen unter großem Zeitdruck. Fünf unterschiedliche Ergebnisse sind möglich:
- a. Ein übersichtliches Verhandlungsergebnis, das sowohl die Austrittsbedingungen des Brexit als auch die Details der künftigen Beziehungen zw. UK und EU regelt;
- b. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, sowie Übergangsregelungen für die EU-Beziehungen enthält, während künftige Regelungen später ausgearbeitet werden;
- c. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, jedoch keine Übergangsregelungen enthält, während künftige Regelungen über die EU-Beziehungen später ausgehandelt werden;
- d. Kein Verhandlungsergebnis mit einem Brexit zwei Jahre nach Verhandlungsbeginn nach Ablauf der Frist aus Artikel 50 EUV;
- e. Eine Entscheidung des UK, doch in der EU zu verbleiben.
Während Alternative e als unwahrscheinlich gilt (der Präsident des Europäischen Rates Tusk erklärte wiederholt, dass eine Abkehr vom Brexit jederzeit möglich sei und auch Kommissionspräsident Juncker bekräftigt, dass ein Abbruch des Brexit und ein Verbleib des UK in der EU möglich sei), strebt das UK die Alternative a an, während die EU die Alternative b anstrebt. Alle Beobachter sind sich einig, dass die Alternativen c und d nicht anstrebenswert sind. Etwa 21.000 Regelungen müssen verhandelt werden. Das UK beabsichtigte zunächst das gesamte EU-Recht in einer sog. Great Repeal Bill in UK-Recht zu überführen und nach und nach über Geltung oder Abschaffung zu entscheiden (kritische Stimmen bemerken, dass bis zu sieben Rechtsakte erforderlich sein werden und diese kaum fristgerecht fertig gestellt werden können). In der Queen's Speech am 21.6.2017 wurden von der Minderheitsregierung des UK acht Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des Brexit angekündigt, die etwa 12.000 Einzelregelungen des EU-Rechts in britisches Recht überführen (um dieses später ggf. ändern oder abzuschaffen). Zu Beginn der Verhandlungen verblieben knapp 500 Verhandlungstage für beide Verhandlungsparteien. Damit wären rechnerisch 42 Regelungen am Verhandlungstag zu verhandeln und entscheiden gewesen - das wird als unmöglich angesehen. Die Verhandlungsparteien haben inzwischen mitgeteilt, dass nicht dauerhaft verhandelt wird, sondern nur eine Woche pro Monat - das verringert die Verhandlungsmöglichkeiten dramatisch. Demnach verbleiben nicht 20 Verhandlungsmonate, sondern de facto lediglich knapp 18 Verhandlungswochen bis zum angestrebten Abschluss der Austrittsverhandlungen Ende Oktober 2018, da die Verhandlungsergebnisse noch von den nationalen Parlamenten im Rahmen eines Austrittsabkommens oder einer Austrittsakte ratifiziert werden müssen. Nimmt man fünf Verhandlungstage pro Woche, verbleiben so lediglich 90 Verhandlungstage, in welchen 20.000 Regelungen verhandelt werden müssten - das entspricht 222 Regelungen pro Verhandlungstag. Wenn sich beide Verhandlungsparteien nicht auf eine Verlängerung der 2-Jahres-Frist einigen, sind die Ergebnisse der Verhandlungen insbes. für das UK schwer einschätzbar und folgenreich. Die EU hat jedoch kein Interesse an einem sehr positiven Verhandlungsausgang mit dem UK, da weitere Mitgliedstaaten von ähnlichen Austrittsverhandlungen abgeschreckt werden sollen. Die EU hat frühzeitig Verhandlungsleitlinien abgestimmt und veröffentlicht (zunächst wird über den Austritt verhandelt, erst danach wird über die künftigen Beziehungen verhandelt). Forderungen von Seiten der EU bestehen u. a. in der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des UK bis zum Austritt und darüber hinaus für zugesagte Investitionen (mindestens bis Ende 2020, z. T. weit darüber hinaus) und anteilig für die künftigen Pensionen der EU-Beamten. Die EU-Forderungen beziffern sich auf 100 Mrd. Euro. Im UK haben Berater für die Verhandlungen eine max. Austrittssumme von 30 Mrd. Euro beziffert und sofern darüber keine Einigung erzielt werden kann, wird ein Austritt ohne Begleichung offener Rechnungen in Aussicht gestellt. Die EU hat der Forderung des UK im Binnenmarkt zu verbleiben eine klare Absage erteilt, da dieses bei einem Austritt des UK systemwidrig wäre - eine Neuverhandlung einer neuen Zollunion sei dagegen nach dem Austritt möglich (vergleichbar mit der Zollunion mit der Türkei). Die Brexit-Austrittsverhandlungen wurden erst am 19.6.2017 förmlich aufgenommen (fast genau ein Jahr nach dem Brexit-Votum), was einen weiteren Zeitverlust bedeutet. In einem offenen Brief haben sich im Juli 2017 wesentliche Gruppen des Europäischen Parlaments (EP) gegen eine Verlängerung der 2-Jahres-Frist ausgesprochen, u.a. weil im April 2019 die Neuwahl zum EP ansteht. Ohne eine Verlängerung der Verhandlungsfrist verblieben zu Verhandlungsbeginn Mitte Juni 2017 nur 18 Verhandlungsmonate bis Ende Oktober 2018. Inzwischen haben sich beide Verhandlungsseiten auf die vorgeschlagene Reihenfolge geeinigt, inbes. um Unsicherheiten für Bürger und Wirtschaft zu verringern. Offen waren zunächst u. a. die Rechte der EU-Bürger, die derzeit im UK leben und die Frage der derzeit offenen Grenze zw. der Republik Irland und Nordirland, die sich im Falle des Brexit zu schließen droht, was den Friedensprozess in Nordirland zum Scheitern bringen könnte. Die Brexit-Verhandlungen finden in Brüssel statt, was zu einem dauerhaften Heimvorteil der EU führt. Die EU beschreitet einen sehr transparenten Verhandlungsansatz und hat bereits neun Positionspapiere zu verschiedenen Themenfeldern veröffentlicht (z.B. Bürgerrechte, Nukleare Materialien und EURATOM, - da der Brexit nach Auffassung der EU auch den Austritt aus dem EAGV und der EURATOM bedeutet -, Finanzen, Weiterführende Zusammenarbeit der Polizei und justizielle Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung). Die ersten sieben Verhandlungsrunden sind fast ergebnislos verlaufen. Mit der Rede von Theresa May in Florenz am 22.9.2017 ist neuer Schwung in die Verhandlungen gekommen, da sie einerseits den Austritt des UK mit Ablauf des 29.3.2019 bekräftigte und andererseits eine daran anschließende 2-jährige Übergangszeit vorgeschlagen hat, da bis dahin viele neue Regelungen noch nicht fertig verhandelt und in Kraft sein werden. Sie deutete auch die Bereitschaft des UK an, nach dem Austritt aus der EU bis Ende 2020 weiterhin in den EU-Haushalt einzuzahlen, um die finanziellen Verpflichtungen der EU-Haushaltsperiode 2014-2020 zu erfüllen. Beide Verhandlungsseiten begrüßten diese neuen Impulse für die stockenden Austrittsverhandlungen. Die Austrittsverhandlungen waren in zwei Phasen vorgesehen: Verhandlungen über die Austrittsbedingungen bis Oktober 2017 (Phase 1) und Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zw. EU-UK (Phase 2). Aufgrund der fehlenden Fortschritte hinsichtlich der Austrittsbedingungen hat die EU den Abschluss der Phase 1 im Oktober 2017 verweigert und die Brexit-Verhandlungen steckten bis Mitte November 2017 weiter in der Phase 1 fest, obwohl Mitte November 2017 nur noch 500 Tage bis zum Austrittszeitpunkt verblieben. Die EU-Verhandlungsdelegation setzte daher Mitte November 2017 eine 14-Tages-Frist für erkennbare und verbindliche Fortschritte in den offenen Austrittsfragen (insbes. der Frage der künftigen Verhältnisse an der irisch-nordirischen Grenze und die Höhe der Austrittsrechnung für das UK). Diese wurde um zehn Tage verlängert und am 8.12.2017 kam es zu einer ersten Verhandlungseinigung (sog. Gemeinsamer Bericht, engl. Joint Report, der 15-Seiten und 96 Regelungsinhalte umfasst). Für Irritationen sorgte die öffentliche Parlamentsdebatte im britischen Parlament vom 11.12.2017, in welcher Theresa May das Verhandlungsergebnis der ersten Verhandlungsphase für nicht verbindlich erklärte, sofern es am Ende der Verhandlungen kein Gesamtergebnis gebe ("nothing is agreed until everything is agreed"). In der Frage der Austrittsrechnung erfolgt eine grundsätzliche Einigung (45 - 55 Mrd. Euro, je nach Berechnungsmethode, die nicht endgültig festgelegt worden ist). Weitere Einigungen sind bei den Rechten der EU-Bürger im UK erkennbar. Die Anwendung der EuGH-Rechtsprechung zu Bürgerrechten wird für EU-Bürger im UK garantiert, obwohl strengere Regelungen für EU-Bürger ab dem Zeitpunkt des Austritts gelten. Hinsichtlich der Grenze zwischen Irland und Nordirland bekräftigt das UK, dass diese offen und ohne strenge Waren- und Personenkontrollen bleiben soll, was durch eine vollständige Annäherung der Regularien auf beiden Seiten der Grenze erreicht werden soll - das spräche de facto für ein Beibehalten aller Regelungen der EU (Binnenmarkt und Zollunion), was jedoch den Zielen des Brexit widerspricht - wie das in der Praxis ausgestaltet werden soll, bleibt im Nebel und in der Verantwortung des UK. Wesentliche Inhalte der Brexit-Verhandlungen werden in die Phase 2 der Austrittsverhandlungen verschoben. Der Rat der EU hat auf dem Dezember-Gipfel am 15.12.2017 die wesentlichen Fortschritte der Phase 1 anerkannt und den Eintritt in die zweite Phase der Brexit-Verhandlungen beschlossen. Die Austritts-Verhandlungen der zweiten Phase haben erst im März 2018 begonnen und müssen bereits im Oktober 2018 abgeschlossen sein.
Verschiedene Inhalte müssen in dieser kurzen Zeit verhandelt werden:
- das Übergangs-Übereinkommen für die 2-jährige Übergangszeit,
- ein Rahmenabkommen über die künftigen Beziehungen und
- (vermutlich erst nach dem Brexit) die genauen Rahmenbedingungen für die künftigen EU-UK-Beziehungen (künftiges Freihandelsabkommen ggf. mit neuer Zollunion, Zusammenarbeit in Strafsachen und in Verteidigungssachen). Insbesondere der dritte Verhandlungsanteil wird nach Meinung der meisten Experten nicht innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden, sondern über Jahre dauern.
Die vom UK vorgeschlagene 2-jährige Übergangszeit kann nach Auffassung der Europäischen Kommission und des Rates nur bis zum 31.12.2020 andauern (vom 30.3.2019-31.12.2020), da mit Ablauf des Jahres 2020 der 7-jährige Finanzrahmen endet und am 1.1.2021 ein neuer 7-jähriger Finanzrahmen (bis Ende 2027) gelten wird. Am 29.1.2018 hat der Rat die Leitlinien für die ergänzende Richtlinien für die Brexit-Verhandlungen mit Einzelheiten zum Standpunkt der EU-27 zur Übergangsphase angenommen. Darin wurde u.a. festgelegt, dass das UK sich in der Übergangsphase weiter an die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes (Personenfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freier Warenverkehr, Freier Kapital- und Zahlungsverkehr) halten muss, jedoch keine Mitsprache bei neuen Entscheidungen der EU mehr hat. Am 28.2.2018 wurde ein erster Entwurf eines Brexit-Austrittsübereinkommens von der Europäischen Kommission vorgestellt und veröffentlicht (119 Seiten, 168 Artikel), in welchem u.a. die Kontrolle des Warenverkehrs nicht zwischen Irland und Nordirland, sondern zwischen Nordirland und dem restlichen Staatsgebiet des UK festlegt. Dieser Weg wird von der Kommission beschritten, weil das UK keine eigenen Vorschläge vorgelegt hatte. Es wurde umgehend von Premierministerin May zurückgewiesen, da es den politischen Zusammenhalt des UK gefährden würde. Eigene gesetzliche Vorschläge hatte das UK bis März 2018 nicht gemacht. Die Struktur des von der EU vorgeschlagenen Austrittsabkommens besteht aus sechs Teilen – den einleitenden Bestimmungen, Bestimmungen zu den Bürgerrechten, Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind, wie vor dem Austritt in Verkehr gebrachte Waren, der Finanzregelung, den Übergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen – sowie einem Protokoll über Irland/Nordirland. Am 19.3.2018 wurde von der EU überraschend ein erweiterter und vertiefter Entwurf eines Austrittsübereinkommens veröffentlicht und den Mitgliedstaaten der EU-27 zur weiteren Diskussion übersandt (130 Seiten, 168 Artikel, Protokoll zu Irland/Nordirland m. 16 Artikeln und weiteren Anhängen).
Ende Mai 2018 bemängelte die Europäische Kommission erneut einen Stillstand der Austrittsverhandlungen. Die EU bekräftigt in den Verhandlungen, dass es die vom UK angestrebte Übergangsphase bis Ende 2020 nur bei Abschluss des vollständigen Austrittsabkommens geben werde.
Unterdessen bereitet die Europäische Kommission alle interessierten Wirtschaftsverbände und Unternehmen in sog. "Notices to Stakeholders" in mehr als 35 Politikbereichen auf die Folgen eines sog. harten Brexit ohne Austrittsabkommens vor.
Für den erfolgreichen Abschluss eines gemeinsamen Brexit-Abkommens werden die Zustimmung des britischen Parlaments auf Seiten des UK und auf Seiten der EU die Zustimmung des Europäischen Rats (mit qualifizierter Mehrheit z.B. 65 % der Stimmen von mind. 20 Mitgliedstaaten) sowie des Europäischen Parlaments (mit einfache Mehrheit) erforderlich.
Auswirkungen auf die EU
Die Bestrebungen von Rechtspopulisten und Nationalisten in den jeweiligen Mitgliedstaaten einen EU-Austritt anzustreben (EU-kritische Parteien und Populisten) sind neben dem Brexit (Mit-) Auslöser und zugleich Folge der Krise der Europäischen Union. Die EU versucht mit ein erhöhten Zusammenhalt zu reagieren, u. a. mit dem Juncker-Plan der Europäischen Kommission (Weißbuch zur Zukunft Europas) sowie mit der Europäische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten und der Verstärkten Zusammenarbeit. Die konkrete Entflechtung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen hat im Sommer 2017 begonnen, weil zwei EU-Agenturen, die bislang im UK (in London) angesiedelt waren, ihren Sitz verlegen: die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die Europäische Arzneimittel-Agentur. Interessierte Mitgliedstaaten sollten bis 31.7.2017 ihre Bewerbung für diese Agenturen abgeben und der Rat der Europäischen Union hat im November 2017 deren Neuansiedlung für Paris (Bankenaufsichtsbehörde) und Amsterdam (Arzneimittel-Agentur) beschlossen. Banken verlagern bereits seit Sommer 2017 tausende von Mitarbeitern von London nach Dublin, Frankfurt am Main und Paris, da sich mit dem Brexit die Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit von Finanzdienstleistern ändern. Im Herbst 2017 wird erstmals öffentlich die Mehrbelastung der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten und insbes. Deutschlands nach dem Brexit (und dem Wegfall des zweitgrößten EU-Nettozahlers - im Jahr 2015 hatte das UK - trotz des sog. Britenrabatts 11,5 Mrd. Euro in den EU-Haushalt eingezahlt; Deutschland war mit 14,3 Mrd. Euro größter Nettozahler) thematisiert. Eine Prognose des Europäischen Parlaments geht von einer jährlichen Mehrbelastung von 10,2 Mrd. Euro für die verbliebenen EU-Mitgliedstaaten aus. Deutschland wird davon voraussichtlich 3,8 Mrd. Euro jährlich zahlen müssen (dabei handelt es sich um eine Steigerung von 16 % für den ohnehin mit Abstand größten Nettozahler des EU-Haushalts). Mit dem Datum des Austritts verlieren die britischen EU-Abgeordneten ihren Sitz im Europäischen Parlament, die Kommission hat keinen britischen Vertreter mehr und auch in allen anderen Organen (EuRH, EuGH, EZB, Rat) verlieren die Briten die Mitgliedschaft und jegliches Mitspracherecht. Das bei der Europäischen Zentralbank (EZB) einbezahlte Gründungsvermögen des UK wird nach dem Brexit zurückgezahlt. Der drohende Brexit hat auch ganz konrete Auswirkungen auf die Einbürgerungen von britischen Staatsbürgern in Deutschland. Im Jahr 2017 erwarben nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 7,500 Briten die deutsche Staatsbürgerschaft - das waren 162 % mehr als im Jahr 2016 (2.865 Einbürgerungen; 2016/2017 gemeinsam: 10.358 Einbürgerungen). Im Zeitraum 2000-2015 erwarben 5.092 britische Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch bei den Firmenansiedlungen britischer Unternehmen profitiert Deutschland im Jahr 2017 nach Angaben der Germany Trade and Invest (Gtai) mit 152 Ansiedlungen britischer Unternehmen (v.a. Finanzdienstleister, Unternehmensdienstleister, IT-Unternehmen und Softwareentwickler).
Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion
Zollverwaltungen und Betriebe, die in das UK exportieren, bereiten sich auf den Austritt des UK aus der Zollunion und neue Handelsschranken vor. Der DIHK geht alleine für Deutschland für zusätzliche Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr aus, die für 15 Mio. zusätzliche Zolldokumente (Zollanmeldungen und Präferenznachweise) erforderlich sein werden. Auf Seite des UK werden ebenfalls zusätzlich Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr prognostiziert. Auch die Unternehmen und die Zollverwaltung des UK bereitet sich auf den Brexit vor. Auf Seiten des UK wird eine Verfünffachung der derzeitigen Anzahl der Zollanmeldungen auf 255 Mio. erwartet. Der Leiter der britischen Zollverwaltung hat sich öffentlich geäußert, dass erst nach sieben Jahren eine vollständige und effektive Warenkontrolle möglich sein werde. Insbesondere die Anpassung der IT und die Ausbildung 5.000 neuer britischer Zollbeamter werde nicht bis zum Austrittszeitpunkt zu schaffen sein. Von großer politischer Bedeutung wird die Schließung der Grenze der Republik Irland zu Nordirland sein - denn die vollständige Kontrolle des Warenverkehrs (zur Kontrolle der Einfuhr und Ausfuhr in das/aus dem Zollgebiet der EU) und die Kontrolle des Personenverkehrs (zur Verhinderung der illegalen Migration) wird mit dem Zeitpunkt des Austritts umgesetzt werden müssen. Am Ende eines möglichen Übergangszeitraums wird es Anfang 2021 eine tragfähige, pragmatische Lösung geben müssen. Der erste Entwurf eines Austrittsübereinkommens der Europäischen Kommission enthält den Vorschlag, die Grenze zwischen Irland und Nordirland nicht zu kontrollieren und die Waren- und Personenkontrollen auf die Irische See zwischen der irischen Insel und dem restlichen UK zu verlagern. Als mögliche Lösung wurde Anfang 2018 vom Europäischen Parlament das Konzept "Smart Borders 2.0" beleuchtet, welches allerdings eine rein technische Grenzüberwachung darstellt, großer Kritik gegenübersteht und praktisch kaum erprobt ist. Auch auf Seiten der EU werden durch den Brexit vermehrte Zollanmeldungen und Zollkontrollen abzuwickeln sein: alleine in Deutschland geht man von einem Mehrbedarf zwischen 200 und 800 Zollbeamten aus.
Künftige Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU
Mittelfristig strebt das UK den Abschluss eines neuen Freihandelsabkommens mit der EU an, das idealerweise eine Zollunion umfasst. Diese Verhandlungen über die künftigen Wirtschaftsbeziehungen werden voraussichtlich bis Ende Oktober 2018 nicht innerhalb der Brexit-Austrittsverhandlungen abgeschlossen werden können, weil diese bereits zu Beginn unter großer Zeitnot stehen. Ein ungeregelter Austritt aus der EU droht für das UK, sofern kein Übergangsabkommen verhandelt werden kann (s. Punkt VI). Es stellt sich die Frage, wie die Handelsbeziehungen zur EU kurzfristig und übergangsweise gestaltet werden können. Einige Experten vermuten hier den (Wieder-) Eintritt des UK in die EFTA und ein Erstarken der EFTA als europäische Konkurrenz zur EU. Andere Gerüchte verweisen auf Gedanken des UK über den Beitritt zur NAFTA und sogar zur Trans-Pacific Partnership (die sich nur an Pazifik-Anrainer richtet). Weitere Diskussionen deuten auf die Aushandlung eines tiefen Freihandelsabkommens das dem Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) vergleichbar sein kann oder einer Assoziierung wie der Norwegens (Binnenmarkt, Zollunion, freier Personenverkehr - was jedoch den erklärten Zielen des Brexit widerspräche). Der britische Oppositionsführer der Labour-Party Corbyn hat im Februar 2018 angekündigt, zukünftig eine neue Zollunion mit der EU anzustreben. Premierministerin May hat im März 2018 bekräftig, die künfitgen Beziehungen zur EU sollen sehr eng sein und über alle bekannten Modelle, also auch über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und das Verhältnis der EU mit der Schweiz hinaus gehen. Die EU dagegen bietet dem UK im März 2018 März ein tiefes Freihandelsabommen (DCFTA - Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) an, das im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Östlichen Partnerschaft den östlichen Partnerländern Ukraine, Georgien und Moldau angeboten und mit diesen abgeschlossen worden ist.
Vgl. Krise der Europäischen Union, EU-kritische Parteien und Populisten, Juncker-Plan (Weißbuch zur Zukunft Europas), Czexit, Danexit, Dexit, Fixit, Frexit, Nexit, Öxit, Pexit, Spexit, Separatismus in der EU, Kerneuropa, Europäische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten, Verstärkte Zusammenarbeit.
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon