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Revision von Brexit vom 27.02.2019 - 11:17

Brexit

Definition: Was ist "Brexit"?

Kunstwort, das aus Britain und Exit gebildet wird und für den Austritt des Vereinigten Königreichs (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Abk. UK) aus der Europäischen Union steht.

Beim Brexit-Referendum vom 23.6.2016 stimmten 51,9 % für einen Austritt aus der EU, 48,1 % stimmten für den Verbleib in der EU. Die Abstimmungsergebnisse unterschieden sich landesweit stark: Schottland und Nordirland sowie der Großraum London stimmten für einen Verbleib in der EU. Premier­minister David Cameron trat in der Folge zurück, Theresa May wurde neue Premierministerin des UK. Die Spitzen der EU (Präsident des Europäischen Rates Tusk, Kommissionspräsident Juncker und der damalige Präsident des EU-Parlaments Schulz sowie der seinerzeit amtierende Ratspräsident, der niederländische Premierminister Rutte) forderten einen sofortigen Antrag auf Austritt des UK nach Artikel 50 EUV. Die Aktivierung des EU-Austrittsmechanismus mit der darin enthaltenen Frist von maximal zwei Jahren für die Austrittsverhandlungen ist erst mit der Antragstellung des UK aktiviert worden, die am 29.3.2017 erfolgt ist (der EU-Austritt wird damit voraussichtlich mit Ablauf des 29.3.2019 vollzogen - eine Verlängerung der Verhandlungsfrist gilt Ende Februar 2019 als möglich). Die Erste Ministerin Schottlands Nicola Sturgeon (Schottische Nationalpartei) besteht im Namen des schottischen Parlaments auf ein erneutes Referendum Schottlands über eine Unabhängigkeit – Schottland hatte mit über 60 % für einen Verbleib in der EU gestimmt und sich vorbehalten bei „wesentlichen Veränderungen im Vereinigten Königreich“ ein erneutes Unabhängigkeits-Referendum durchführen zu wollen. Am Vorabend des Brexit-Antrags hat das schottische Parlament Sturgeon mit Verhandlungen über ein zweites Unabhängigkeitsreferendum beauftragt. Die britische Premierministerin May hat zuvor einem zweiten Referendum eine Absage erteilt. In Nordirland würde eine neue EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland entstehen - die Brexit-Entscheidung hat zu einem Ansturm der Nordiren auf die doppelte irische Staatsbürgerschaft geführt (2016 beantragten knapp 65.000 britische Bürger die irische - doppelte - Staatsbürgerschaft; in der Folge des Brexit-Votums stieg die Zahl der Anträge um 40 %). Spanien hat in der Folge des Brexit-Referendums die Gebietsansprüche auf Gibraltar erneuert (wo auch eine neue EU-Außengrenze entstehen könnte) und Gibraltar will für einen Verbleib in der EU verhandeln. Politische Schäden für die EU (ggf. weitere Schwächung der EU und Forderungen von Nationalisten in anderen Mitgliedstaaten nach weiteren Austrittsreferenden bis hin zum Zerfall der EU) werden befürchtet – die politische Lage ist angespannt und unübersichtlich,  die Auswirkungen des Brexit sind noch nicht absehbar und vollständig verständlich. Mit der förmlichen Antragstellung nach Artikel 50 EUV wird der Fahrplan der Austrittsverhandlungen absehbarer. Die förmlichen Brexit-Austrittsverhandlungen wurden am 19.6.2017 aufgenommen. Seit Mitte November 2018 liegt ein fertig ausgehandeltes Brexit-Austrittsabkommen vor, dem vom Europäischen Rat am 25.11.2018 zugestimmt worden ist. Für einen geregelten Brexit fehlen Ende November 2018 noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des britsichen Parlaments (Unterhaus und Oberhaus). Am 30.3.2019 erfolgt der Austritt mit einem erfolgreichen Verhandlungsergebnis oder ohne Verhandlungsergebnis (sog. "hard Brexit"), sofern es nicht zu einer Verlängerung nach Artikel 50 EUV kommt. Erstmals wurde im November 2018 von Theresa May auch die Alternative der Abkehr vom Brexit ins Spiel gebracht, sofern im britischen Parlament keine Mehrheit für das Brexit-Austrittsabkommen vorherrscht. Das britische Unterhaus hat im Januar 2019 mit 432 Stimmen gegen das Brexit-Austrittsabkommen gestimmt (bei nur 202 Ja-Stimmen). Der EuGH hat mit dem Urteil in der Rs. C-621/17 am 10.12.2018 festgestellt, dass die einseitige Rücknahme des Austrittsantrags von Seiten des UK möglich ist (ECLI:EU:C:2018:999).

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemeines
    2. Referendum
    3. Politische Folgen
    4. Wirtschaftliche Folgen
    5. Brexit-Wirtschaftsprognosen
    6. Austrittsverhandlungen
    7. Auswirkungen auf die EU
    8. Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion
    9. Künftige Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU

    Allgemeines

    Kunstwort, das aus Britain und Exit gebildet wird und für den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Abk. UK) aus der Europäischen Union (EU) steht.

    Referendum

    Beim Brexit-Referendum vom 23.6.2016 stimmten 51,9 % der Briten für einen Austritt aus der EU, 48,1 % stimmten für den Verbleib in der EU. Die Abstimmungsergebnisse unterschieden sich landesweit stark: Schottland und Nordirland sowie der Großraum London stimmten für einen Verbleib in der EU.

    Politische Folgen

    Premier­minister David Cameron trat in der Folge zurück, Theresa May wurde neue Premierministerin des UK. Die Spitzen der EU (Präsident des Europäischen Rates Tusk, Kommissionspräsident Juncker und der damalige Präsident des EU-Parlaments Schulz sowie der seinerzeit amtierende Ratspräsident, der niederländische Premierminister Rutte) forderten einen sofortigen Antrag auf Austritt des UK nach Artikel 50 EUV. Der EU-Austrittsmechanismus mit der darin enthaltenen Frist von maximal zwei Jahren für die Austrittsverhandlungen ist erst mit der Antragstellung des UK aktiviert worden, die am 29.3.2017 erfolgt ist (der EU-Austritt wird damit voraussichtlich mit Ablauf des 29.3.2019 vollzogen). Die Erste Ministerin Schottlands Nicola Sturgeon (Schottische Nationalpartei) bestand im Namen des schottischen Parlaments auf ein erneutes Referendum Schottlands über eine Unabhängigkeit – Schottland hatte mit über 60 % für einen Verbleib in der EU gestimmt und sich vorbehalten bei „wesentlichen Veränderungen im Vereinigten Königreich“ ein erneutes Unabhängigkeits-Referendum durchführen zu wollen. Am Vorabend des Brexit-Antrags hatte das schottische Parlament Sturgeon mit Verhandlungen über ein zweites Unabhängigkeitsreferendum beauftragt. Die britische Premierministerin May hatte zuvor einem zweiten Referendum eine Absage erteilt. Am 27.6.2017 gab Sturgeon bekannt, die Ergebnisse der Brexit-Verhandlungen abzuwarten und erst danach über ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum abstimmen zu lassen - abhängig von den Inhalten und Ergebnissen der Verhandlungen. In Nordirland würde eine neue EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland entstehen - die Brexit-Entscheidung hat zu einem Ansturm der Nordiren auf die doppelte irische Staatsbürgerschaft geführt (2016 beantragten knapp 65.000 britische Bürger die irische - doppelte - Staatsbürgerschaft; in der Folge des Brexit-Votums stieg die Zahl der Anträge um 40 %). Auch in Nordirland hatte die Mehrheit von 55,8 % für den Verbleib des UK in der EU gestimmt (und die Fortsetzung des Friedensprozesses in Irland/Nordirland). Politische Beobachter sehen die Einheit des UK durch den Brexit gefährdet. Ein Zerfall des UK und eine Abspaltung von Schottland, sogar von Nordirland und Wales, wird für möglich gehalten (Separatismus in der EU). Spanien hat in der Folge des Brexit-Referendums die Gebietsansprüche auf Gibraltar erneuert (wo auch eine neue EU-Außengrenze entstehen könnte) und Gibraltar will für einen Verbleib in der EU verhandeln. Politische Schäden für die EU (ggf. weitere Schwächung der EU und Forderungen von Nationalisten in anderen Mitgliedstaaten nach weiteren Austrittsreferenden bis hin zum Zerfall der EU, Krise der Europäischen Union) werden befürchtet – die politische Lage ist angespannt und unübersichtlich, die Auswirkungen des Brexit sind noch nicht absehbar und vollständig verständlich. Mit der förmlichen Antragstellung nach Artikel 50 EUV wird der Fahrplan der Austrittsverhandlungen absehbarer. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Danach erfolgt der Austritt, es sei denn beide Verhandlungsparteien einigen sich über Verlängerungen der Verhandlungen und einen späteren Austrittszeitpunkt. Am 21.4.2017 kündigte Premierministerin Theresa May vorgezogene Neuwahlen an, um sich für den Brexit eine starke Verhandlungsposition zu verschaffen - die knappe absolute Mehrheit der Conservative Party von zehn Stimmen im Parlament sollte für eine bessere Verhandlungsposition deutlich ausgebaut werden. Im UK-Wahlkampf hat sich die Partei der Liberal Democrats für einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Die Conservative Party strebt zur Not auch einen harten Brexit an, die Labour Party wirbt für einen weichen, verhandelten Brexit. Die Neuwahl am 8.6.2017 ergab den Verlust der absoluten Mehrheit für die Conservative Party und ein sog. "hung parliament", eine Situation ohne absolute Mehrheit für eine der beiden großen Parteien. Die Liberal Democrats waren im Wahlkampf mit einer Strategie gegen den Brexit (für den Verbleib in der EU angetreten). Die europaskeptische Partei UKIP hat keinen Sitz im Parlament erhalten. Die Conservative Party ist für die Bildung einer Minderheitsregierung auf die Stimmen der radikalen nordirischen Partei DUP (Democratic Unionist Party) angewiesen, mit der eine Duldung der Minderheitsregierung vereinbart worden ist (im Gegenzug erhält der Landesteil Nordirland zusätzliche Finanzzuwendungen in Höhe von 1,5 Mrd. Pfund). Politische Beobachter erwarteten eine Abkehr von harten Austrittsverhandlungen hin zu einer weicheren Austrittsstrategie. Am 21.6.2017 hat Queen Elizabeth II in der sog. Queen's Speech das Regierungsprogramm der Minderheitsregierung verlesen (pikanterweise mit einem blauen Hut mit gelben Sternen, welcher der Flagge der EU nachempfunden war), das sich schwerpunktmäßig mit dem Brexit und der inneren Sicherheit befasste - der Kurs für einen harten Brexit wird darin zunächst weiter verfolgt. Im Februar 2018 hat sich in London auf Grund der Verärgerung der Brexit-Gegner mit der Haltung und Performance der traditionellen politischen Parteien eine neue Pro-EU-Bewegung gegründet, die sich "Renew" nennt und der französischen "En Marche"-Bewegung nachempfunden sein soll. Im Juli 2018 traten Brexit-Minister Davis und Außenminister Johnson wegen des Streits über die Form des Brexit (harter Brexit oder weicher Brexit) von ihren Ämtern zurück. Im Herbst 2018 fordern die Delegierten des Labour-Parteitags ein erneutes Referendum und die Parteispitze strebt eine erneute Neuwahl an. Knapp 700.000 Menschen demonstrierten in London für ein erneutes Brexit-Referendum (Peoples Vote). Die schottische Erste Ministerin Sturgeon kündigte an, einem schwachen Brexit-Deal die Gefolgschaft im Parlament zu verweigern, ein erneutes Brexit-Referendum zu befürworten und ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum für Schottland anzustreben. Nach Vorliegen des vorläufigen Brexit-Austrittsvertrags tritt am 15.11.2018 im Streit um die Inhalte des Brexit Außenminister Raab zurück. Die Abstimmung über das Austrittsabkommen (die am 11.12.2018 stattfinden sollte) wurde am 10.12.2018 verschoben. Eine Zustimmung zum Brexit-Auskommen im britischen Parlament galt zu diesem Zeitpunkt als sehr unwahrscheinlich und eine Niederlage der Regierung drohte. Ein Misstrauensvotum gegen Theresa May wird aus Reihen ihrer Partei gestartet und am 12.12.2018 abgehalten (darin wird ihr von der Mehrheit von 200 Abgeordneten das Vertrauen ausgesprochen bei 117 Gegenstimmen). Premierministerin May hat mitgeteilt, in der nächsten regulären Parlamentswahl nicht mehr anzutreten und Nachverhandlungen anzustreben - dieser Versuch scheiterte in der Folge. Die EU und alle 27 Mitgliedstaaten bekräftigten, dass nur dieses Brexit-Abkommen zur Abstimmung vorliegt und keine Nachverhandlungen möglich sind. Erstmals teilt May mit, dass es bei einer anhaltenden Ablehnung des Austrittsabkommens im britischen Parlament zu einer Absage des Brexit kommen könnte. Ein zweites Referendum rückt angesichts des vorherrschenden Chaos in den Bereich der Möglichkeiten, wobei für alle Möglichkeiten Ende 2018 sehr großer Zeitdruck herrscht. Nach der am 15.1.2019 gescheiterten Abstimmung über das Brexit-Austrittsabkommen (202 Ja-Stimmen, 432 Nein-Stimmen; die größte Niederlage in einer parlamentarischen Abstimmung einer britischen Regierung seit 1924) muss sich Theresa May einem von der Labour-Party eingebrachten Misstrauensvotum stellen, das sie mit 325 zu 306 Stimmen übersteht. In der Folge treten aus Missbilligung der Brexit-Politik der Parteien acht Mitglieder der Labour-Party und drei der Conservative-Party aus und bildeten gemeinsam eine "Independent Group" im britischen Unterhaus. Die Gefahr der Spaltung beider britischen Parteien Volksparteien besteht seit Februar 2019 mehr als zuvor. 

    Wirtschaftliche Folgen

    Wirtschaftliche Auswirkungen sind seit dem Bekanntwerden des Brexit-Votums erkennbar (zunächst Wechselkursschwankungen, seitdem fallender Kurs des britischen Pfundes, veränderte Investitionsentscheidungen, Verlagerung von Firmensitzen). Mit dem UK wird die zweitgrößte Volkswirtschaft und der zweitgrößte Netto-Zahler die EU verlassen. Dabei ist das UK für die EU und die EU für das UK jeweils ein sehr wichtiger Handelspartner, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt (so sind Deutschland, Irland im Handel und Luxemburg bei Dienstleistungen besonders eng mit dem UK verknüpft). Kurzfristig verlor das Pfund gegenüber dem Euro an Wert und erreichte den niedrigsten Stand seit 1985. Auch an den Aktienmärkten waren weltweit Kursverluste zu verzeichnen, die jedoch wieder aufgeholt worden sind. Im Jahr 2016 sanken die deutschen Exporte in das UK um 3,5 %. Seit dem Brexit-Votum hat der Kurswert des Pfundes nachhaltig nachgegeben. Nach dem Antrag auf Austritt aus der EU (der mit Artikel 50 EUV erst durch den Vertrag von Lissabon in den EUV eingeführt worden ist), ist die zweijährige Frist für Verhandlungen über den Austritt in Kraft getreten. Die Wirtschaft wird in dieser Zeit (und ggf. weit darüber hinaus) mit der Unsicherheit leben müssen, dass genaue Inhalte des Austritts unklar sind (bzw. Übergangsregelungen bis zur endgültigen Umsetzung des vollständigen Brexit gelten). Aber auch nach Ende der Austrittsverhandlungen kann es bei deren Scheitern zu einem harten, ungeregelten Brexit kommen. Viele Unternehmen verzichten daher auf neue Investitionen im UK und ziehen Personal und Investitionsgüter ab. Ein Austritt wird vollständig sein müssen - ein Austritt nur aus der Personenfreizügigkeit/Niederlassungsfreiheit und eine Beibehaltung des Binnenmarktes, der Warenverkehrsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs wird es nicht geben (Kanzlerin Merkel: "Kein Rosinenpicken"). Aus dem UK ist die Haltung bekannt, dass das Brexit-Votum unumkehrbar ist und umgesetzt werden muss (Premierministerin May: "No exit from Brexit") - diese Haltung wurde im Januar 2018 erneut von Theresa May bekräftigt. Am Ende der Austrittsverhandlungen im Herbst 2018 ändert sich die Haltung von Theresa May in "Any Brexit deal is better than no deal"). Ende 2018 aktivieren immer mehr britische Unternehmen ihre Notfallpläne, da die Wahrscheinlichkeit eines harten Brexit stark angestiegen ist. Der Europäische Rat verstärkt mit seinen Schlussfolgerungen vom 13.12.2018 die Warnung vor einem harten Brexit und ruft zu verstärkten Notfallplanungen auf.

    Brexit-Wirtschaftsprognosen

    Bereits vor dem Brexit-Referendum lagen der britischen Regierung nachteilige Wirtschaftsprognosen vor, welche den Bürgern verschwiegen wurden: eine 201-seitige ökonomische Studie kam zum Schluss, dass jedem Haushalt im UK durch den Brexit ein 3-10 prozentiger Einkommensverlust drohe. Verschiedene wirtschaftliche Prognosen sind nach dem Brexit-Referendum zu den Brexit-Folgen veröffentlicht worden die sich - wie so oft - teilweise widersprechen. In der Mehrheit sind die Prognosen jedoch negativ:

    • bis Ende 2019 könnten im UK rund 950.000 Arbeitsplätze vernichtet werden,
    • Kosten des Brexit könnten sich für das UK bis zu 100 Milliarden Pfund (knapp 130 Milliarden Euro) belaufen,
    • Wohlstandsverluste könnten für das UK langfristig sogar bis zu 300 Milliarden Euro erreichen,
    • die OECD prognostiziert je nach Szenario statistisch für jeden britischen Haushalt Einbußen zwischen 1.500 und 5.000 Pfund (umgerechnet 1.900 bis 6.500 Euro).
    • der Internationale Währungsfonds (IWF) hat nach dem Brexit-Votum  seine Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft für 2016 und 2017 jeweils um 0,1 Prozent auf 3,1 und 3,4 Prozent nach unten korrigiert. Die Wachstumsprognose für das UK senkte er für 2016 von 1,5 auf 1,3 Prozent und für 2017 um 0,9 Prozent von 2,2 auf 1,3 Prozent.
    • Im Jahreszeitraum 2016-2020 sind die Wachstumserwartungen des BIP im UK um 5 Prozent geringer als vor dem Brexit.

    Diese Prognosen bildeten nicht die möglichen Einbußen auf Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten ab, die ja jeweils Handelspartner des UK sind und nun höhere Handelsschranken zu erwarten haben (Einfuhrzoll, höhere Einkaufspreise, etc.). Eine Studie des ifo-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) kommt im Juni 2017 zum Schluss, dass der Brexit für das UK deutlich negativere Folgen haben wird, als für Deutschland und die Mitgliedstaaten der EU.

    Auf Seiten der EU sind Einbußen der EU-Fischer bekannt (v.a. Fischer aus Frankreich, Irland, Spanien, Deutschland und Dänemark), die in den Küstengewässern des UK fischen. Auch die voraussichtlichen Einbußen der Automobil-Zulieferer in Deutschland können bei einem harten Brexit dramatische Auswirkungen haben, da der Brexit zu Umsatz-Einbußen von knapp 4 Mrd. Euro führen könnte und in Deutschland knapp 14.000 Arbeitsplätze in Gefahr sind. Knapp 20 Prozent der im UK verbauten Autoteile kommt aus Deutschland. Mit 7,3 Mrd. Euro ist das UK der größte Absatzmarkt der deutschen Autozulieferer innerhalb der EU. Insges. sind knapp 43.000 Arbeitsplätze in der deutschen Automobil-Zulieferindustrie unmittelbar und mittelbar vom Handel mit dem UK abhängig. Im November 2018 geben Brexit-Berater und der Schatzkanzler Hammond erstmals öffentlich zu, dass der Brexit ökonomisch schädlicher ist, als ein Verbleib in der EU.

    Austrittsverhandlungen

    Seit Antragstellung des UK auf Austritt aus der EU nach Artikel 50 UZK ist der Anfangszeitpunkt der Austrittsverhandlungen mit dem Ablauf des 29.3.2017 festgelegt. Die Antragstellung wurde von Seiten des UK seit Ausgang des Brexit-Referendums bewusst verzögert, um interne Rahmenbedingungen zu schaffen. Intern mussten etwa 30.000 Stellen in den Ministerien neu geschaffen werden. Ein eigenes Ministerium für den Brexit wurde geschaffen, das Department for Exiting the EU (DExEU). Arbeits- und Strategiepapiere wurden in dieser Zeit auf beiden Verhandlungsseiten vorbereitet, sodass ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Antrags auf Austritt aus der EU zügig verhandelt hätte werden können. Es gibt verschiedene Szenarien über die Ziele des UK und der EU, die z. T. nicht übereinstimmen. Da Artikel 50 EUV eine klare Zeitvorgabe enthält und die 2-Jahres-Frist mit Ablauf des 29.3.2019 endet, stehen die Verhandlungen unter großem Zeitdruck.

    Fünf unterschiedliche Ergebnisse sind möglich:

    • a. Ein übersichtliches Verhandlungsergebnis, das sowohl die Austrittsbedingungen des Brexit als auch die Details der künftigen Beziehungen zw. UK und EU regelt;
    • b. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, sowie Übergangsregelungen für die EU-Beziehungen enthält, während künftige Regelungen später ausgearbeitet werden;
    • c. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, jedoch keine Übergangsregelungen enthält, während künftige Regelungen über die EU-Beziehungen später ausgehandelt werden;
    • d. Kein Verhandlungsergebnis mit einem Brexit zwei Jahre nach Verhandlungsbeginn nach Ablauf der Frist aus Artikel 50 EUV;
    • e. Eine Entscheidung des UK, doch in der EU zu verbleiben.

    Während Alternative e lange als unwahrscheinlich galt (der Präsident des Europäischen Rates Tusk erklärte wiederholt, dass eine Abkehr vom Brexit jederzeit möglich sei und auch Kommissionspräsident Juncker bekräftigt, dass ein Abbruch des Brexit und ein Verbleib des UK in der EU möglich sei), strebt das UK die Alternative a an, während die EU die Alternative b anstrebt. Alle Beobachter sind sich einig, dass die Alternativen c und d nicht anstrebenswert sind. Das UK beabsichtigte zunächst das gesamte EU-Recht in einer sog. Great Repeal Bill in UK-Recht zu überführen und nach und nach über Geltung oder Abschaffung zu entscheiden (kritische Stimmen bemerken, dass bis zu sieben Rechtsakte erforderlich sein werden und diese kaum fristgerecht fertig gestellt werden können). In der Queen's Speech am 21.6.2017 wurden von der Minderheitsregierung des UK acht Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des Brexit angekündigt, die etwa 12.000 Einzelregelungen des EU-Rechts in britisches Recht überführen (um dieses später ggf. ändern oder abzuschaffen). Die Verhandlungsparteien haben inzwischen mitgeteilt, dass nicht dauerhaft verhandelt wird, sondern nur eine Woche pro Monat - das verringert die Verhandlungsmöglichkeiten dramatisch. Demnach verblieben nicht 20 Verhandlungsmonate, sondern de facto lediglich knapp 18 Verhandlungswochen bis zum angestrebten Abschluss der Austrittsverhandlungen Ende Oktober 2018, da die Verhandlungsergebnisse noch vom britsichen Parlament und dem Europäischen Parlament im Rahmen eines Austrittsabkommens ratifiziert werden müssen. Wenn sich beide Verhandlungsparteien nicht auf eine Verlängerung der 2-Jahres-Frist einigen, sind die Ergebnisse des sog. harten Brexit der Verhandlungen insbes. für das UK schwer einschätzbar und folgenreich. Die EU hat jedoch kein Interesse an einem sehr positiven Verhandlungsausgang mit dem UK, da weitere Mitgliedstaaten von ähnlichen Austrittsverhandlungen abgeschreckt werden sollen. Die EU hat frühzeitig Verhandlungsleitlinien abgestimmt und veröffentlicht (zunächst wird über den Austritt verhandelt, erst danach wird über die künftigen Beziehungen verhandelt). Forderungen von Seiten der EU bestehen u. a. in der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des UK bis zum Austritt und darüber hinaus für zugesagte Investitionen (mindestens bis Ende 2020, z. T. weit darüber hinaus) und anteilig für die künftigen Pensionen der EU-Beamten. Die EU-Forderungen beziffern sich auf 100 Mrd. Euro. Im UK haben Berater für die Verhandlungen eine max. Austrittssumme von 30 Mrd. Euro beziffert und sofern darüber keine Einigung erzielt werden kann, wird ein Austritt ohne Begleichung offener Rechnungen in Aussicht gestellt. Die EU hat der Forderung des UK im Binnenmarkt zu verbleiben eine klare Absage erteilt, da dieses bei einem Austritt des UK systemwidrig wäre - eine Neuverhandlung einer neuen Zollunion sei dagegen nach dem Austritt möglich (vergleichbar mit der Zollunion mit der Türkei). Die Brexit-Austrittsverhandlungen wurden erst am 19.6.2017 förmlich aufgenommen (fast genau ein Jahr nach dem Brexit-Votum), was einen weiteren Zeitverlust bedeutet. In einem offenen Brief haben sich im Juli 2017 wesentliche Gruppen des Europäischen Parlaments (EP) gegen eine Verlängerung der 2-Jahres-Frist ausgesprochen, u.a. weil im Mai 2019 die Neuwahl zum EP ansteht. Inzwischen haben sich beide Verhandlungsseiten auf die vorgeschlagene Reihenfolge geeinigt, insbes. um Unsicherheiten für Bürger und Wirtschaft zu verringern. Offen waren zunächst u. a. die Rechte der EU-Bürger, die derzeit im UK leben und die Frage der derzeit offenen Grenze zw. der Republik Irland und Nordirland, die sich im Falle des Brexit zu schließen droht, was den Friedensprozess in Nordirland zum Scheitern bringen könnte. Die Brexit-Verhandlungen finden in Brüssel statt, was zu einem dauerhaften Heimvorteil der EU führt. Die EU beschreitet einen sehr transparenten Verhandlungsansatz und hat bereits neun Positionspapiere zu verschiedenen Themenfeldern veröffentlicht (z.B. Bürgerrechte, Nukleare Materialien und EURATOM, - da der Brexit nach Auffassung der EU auch den Austritt aus dem EAGV und der EURATOM bedeutet -, Finanzen, Weiterführende Zusammenarbeit der Polizei und justizielle Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung). Die ersten sieben Verhandlungsrunden sind fast ergebnislos verlaufen. Mit der Rede von Theresa May in Florenz am 22.9.2017 ist neuer Schwung in die Verhandlungen gekommen, da sie einerseits den Austritt des UK mit Ablauf des 29.3.2019 bekräftigte und andererseits eine daran anschließende 2-jährige Übergangszeit vorgeschlagen hat, da bis dahin viele neue Regelungen noch nicht fertig verhandelt und in Kraft sein werden. Sie deutete auch die Bereitschaft des UK an, nach dem Austritt aus der EU bis Ende 2020 weiterhin in den EU-Haushalt einzuzahlen, um die finanziellen Verpflichtungen der EU-Finanzrahmens 2014-2020 zu erfüllen. Beide Verhandlungsseiten begrüßten diese neuen Impulse für die stockenden Austrittsverhandlungen. Die Austrittsverhandlungen waren in zwei Phasen vorgesehen: Verhandlungen über die Austrittsbedingungen bis Oktober 2017 (Phase 1) und Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zw. EU-UK (Phase 2). Aufgrund der fehlenden Fortschritte hinsichtlich der Austrittsbedingungen hat die EU den Abschluss der Phase 1 im Oktober 2017 verweigert und die Brexit-Verhandlungen steckten bis Mitte November 2017 weiter in der Phase 1 fest, obwohl Mitte November 2017 nur noch 500 Tage bis zum Austrittszeitpunkt verblieben. Die EU-Verhandlungsdelegation setzte daher Mitte November 2017 eine 14-Tages-Frist für erkennbare und verbindliche Fortschritte in den offenen Austrittsfragen (insbes. der Frage der künftigen Verhältnisse an der irisch-nordirischen Grenze und die Höhe der Austrittsrechnung für das UK). Diese wurde um zehn Tage verlängert und am 8.12.2017 kam es zu einer ersten Verhandlungseinigung (sog. Gemeinsamer Bericht, engl. Joint Report, der 15-Seiten und 96 Regelungsinhalte umfasst). Für Irritationen sorgte die öffentliche Parlamentsdebatte im britischen Parlament vom 11.12.2017, in welcher Theresa May das Verhandlungsergebnis der ersten Verhandlungsphase für nicht verbindlich erklärte, sofern es am Ende der Verhandlungen kein Gesamtergebnis gebe ("nothing is agreed until everything is agreed"). In der Frage der Austrittsrechnung erfolgt eine grundsätzliche Einigung (45 - 55 Mrd. Euro, je nach Berechnungsmethode, die nicht endgültig festgelegt worden ist). Weitere Einigungen sind bei den Rechten der EU-Bürger im UK erkennbar. Die Anwendung der EuGH-Rechtsprechung zu Bürgerrechten wird für EU-Bürger im UK garantiert, obwohl strengere Regelungen für EU-Bürger ab dem Zeitpunkt des Austritts gelten. Hinsichtlich der Grenze zwischen Irland und Nordirland bekräftigt das UK, dass diese offen und ohne strenge Waren- und Personenkontrollen bleiben soll, was durch eine vollständige Annäherung der Regularien auf beiden Seiten der Grenze erreicht werden soll - das spräche de facto für ein Beibehalten aller Regelungen der EU (Binnenmarkt und Zollunion), was jedoch den Zielen des Brexit widerspricht - wie das in der Praxis ausgestaltet werden soll, bleibt im Nebel und in der Verantwortung des UK. Wesentliche Inhalte der Brexit-Verhandlungen werden in die Phase 2 der Austrittsverhandlungen verschoben. Der Europäische Rat hat auf dem Dezember-Gipfel am 15.12.2017 die wesentlichen Fortschritte der Phase 1 anerkannt und den Eintritt in die zweite Phase der Brexit-Verhandlungen beschlossen. Die Austritts-Verhandlungen der zweiten Phase haben erst im März 2018 begonnen und mussten bereits Ende November 2018 abgeschlossen sein.
    Verschiedene Inhalte mussten in dieser kurzen Zeit verhandelt werden:

    1. das Übergangs-Übereinkommen für die 2-jährige Übergangszeit,
    2. ein Rahmenabkommen über die künftigen Beziehungen und
    3. (vermutlich erst nach dem Brexit) die genauen Rahmenbedingungen für die künftigen EU-UK-Beziehungen (künftiges Freihandelsabkommen ggf. mit neuer Zollunion, Zusammenarbeit in Strafsachen und in Verteidigungssachen). Insbesondere der dritte Verhandlungsanteil wird nach Meinung der meisten Experten nicht innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden, sondern über Jahre dauern.

    Die vom UK vorgeschlagene 2-jährige Übergangszeit kann nach Auffassung der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates nur bis zum 31.12.2020 andauern (vom 30.3.2019-31.12.2020), da mit Ablauf des Jahres 2020 der 7-jährige Finanzrahmen endet und am 1.1.2021 ein neuer 7-jähriger Finanzrahmen (bis Ende 2027) gelten wird. Am 29.1.2018 hat der Europäische Rat die Leitlinien für die ergänzende Richtlinien für die Brexit-Verhandlungen mit Einzelheiten zum Standpunkt der EU-27 zur Übergangsphase angenommen. Darin wurde u.a. festgelegt, dass das UK sich in der Übergangsphase weiter an die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes (Personenfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freier Warenverkehr, Freier Kapital- und Zahlungsverkehr) halten muss, jedoch keine Mitsprache bei neuen Entscheidungen der EU mehr hat. Am 28.2.2018 wurde ein erster Entwurf eines Brexit-Austrittsübereinkommens von der Europäischen Kommission vorgestellt und veröffentlicht (119 Seiten, 168 Artikel), in welchem u.a. die Kontrolle des Warenverkehrs nicht zwischen Irland und Nordirland, sondern zwischen Nordirland und dem restlichen Staatsgebiet des UK festlegt. Dieser Weg wird von der Kommission beschritten, weil das UK keine eigenen Vorschläge vorgelegt hatte. Es wurde umgehend von Premierministerin May zurückgewiesen, da es den politischen Zusammenhalt des UK gefährden würde. Eigene gesetzliche Vorschläge hatte das UK bis März 2018 nicht gemacht. Die Struktur des von der EU vorgeschlagenen Austrittsabkommens besteht aus sechs Teilen – den einleitenden Bestimmungen, Bestimmungen zu den Bürgerrechten, Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind, wie vor dem Austritt in Verkehr gebrachte Waren, der Finanzregelung, den Übergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen – sowie einem Protokoll über Irland/Nordirland. Am 19.3.2018 wurde von der EU überraschend ein erweiterter und vertiefter Entwurf eines Austrittsübereinkommens veröffentlicht und den Mitgliedstaaten der EU-27 zur weiteren Diskussion übersandt (130 Seiten, 168 Artikel, Protokoll zu Irland/Nordirland m. 16 Artikeln und weiteren Anhängen).

    Ende Mai 2018 bemängelte die Europäische Kommission erneut einen Stillstand der Austrittsverhandlungen. Die EU bekräftigt in den Verhandlungen, dass es die vom UK angestrebte Übergangsphase bis Ende 2020 nur bei Abschluss des vollständigen Austrittsabkommens geben werde. Anfang Juni 2018 wurden im UK aus dem Brexit-Ministerium Planungen für einen harten Austritt mit Ablauf des 29.3.2019 ohne direkt anschließende Übergangsphase bekannt (No-Deal-Szenario). Darin wird von Versorgungsengpässen in ländlichen Gegenden und im Arzneimittelbereich innerhalb von Tagen ausgegangen. Auch die britischen Seehäfen würden innerhalb eines Tages zusammenbrechen. Politische Beobachter haben seit Frühjahr und Sommer 2018 den Eindruck eines Pokerspiels, in welchem das UK mit hohem Einsatz zockt.

    Unterdessen bereitete die Europäische Kommission alle interessierten Wirtschaftsverbände und Unternehmen in sog. "Notices to Stakeholders" in mehr als 60 Politikbereichen auf die Folgen eines sog. harten Brexit ohne Austrittsabkommens vor.

    Im Juni 2018 warnen verschiedene Groß-Unternehmen vor einem harten Brexit, da es weiterhin einen Verhandlungsstillstand gab: Airbus, BMW (incl. Rolls-Royce und Mini) sowie Siemens.

    Im Juli 2018 stellte das UK endlich eigene Vorstellungen zur Ausgestaltung des Brexit vor. Dabei wurde der Ansatz eines weichen Brexit verfolgt, was zum Rücktritt des bisherigen Brexit-Ministers Davis und von Außenminister Johnson führte. Das "Whitepaper: The future relationship between the United Kingdom and the European Union" enthält auf 98 Seiten die Vorschläge und Gedanken aus UK-Sicht. Erste Analysen von Seiten der EU und der Mitgliedstaaten deuten auf einen erneuten Versuch des UK des  "Rosinenpickens" von schwer miteinander zu vereinbaren Ansätzen: voller Zugang zum Binnenmarkt, besondere Bedingungen für Finanzdienstleister, kein freier Personenverkehr, keine Niederlassungsfreiheit ("best possible deal"). Eine sofortige Zurückweisung erfolgte von Seiten der EU nicht, auch weil man sich über die nur noch kurze Verhandlungsphase und die geschwächte Position von Premierministerin May bewusst ist. Theresa May hat Ende Juli 2018 angekündigt, die Verhandlungen persönlich weiterzuführen (und nicht mehr durch einen Mittelsmann führen zu lassen).

    Die Europäische Kommission und die Spitzenverbände der Industrie (BDI, DIHK und andere) warnten im Sommer und Herbst 2018 nachdrücklich die Wirtschaft und betroffenen Verbände, sich auf beide möglichen Austrittsszenarien einzustellen (harter Brexit - "no deal" am 30.3.2019 oder Austrittsabkommen und Übergangsfrist bis Ende 2020).

    Eine Einigung auf einen verbindlichen Brexit-Austrittsvertrag sollte ursprünglich bis Mitte Oktober 2018 zustande kommen - auf dem normalen EU-Gipfeltreffen sollte über den Brexit abschließend vom Europäischen Rat entschieden werden. Da sich im Herbst 2018 endlich Bewegungen in den Verhandlungen abzeichneten, hatte die EU einen EU-Sondergipfel für den 25.11.2018 einberufen, auf welchem endgültig über das Brexit-Abkommen auf EU-Seite entschieden werden sollte. Spanien hatte sich für eine Zusatzerklärung zur Gibraltar-Frage eingesetzt und die Zustimmung zum Brexit-Austrittsvertrag davon abhängig gemacht.

    Mitte November 2018 wurde ein abschließender Brexit-Austrittsvertrag veröffentlicht, der 585 Seiten umfasst (185 Artikel, drei Protokolle, zehn Anhänge). Am 25.11.2018 wurde dieser Austrittsvertrag vom Europäischen Rat angenommen.

    Dem EuGH wurde von einem schottischen Gericht das Vorabentscheidungsersuchen in der Rs. C-621/18 vorgelegt, ob die Austrittserklärung nach Art. 50 EUV einseitig zurückgenommen werden kann. Das Urteil vom 10.12.2018 ermöglicht den Rücktritt vom Brexit (Exit from Brexit) durch einen einseitigen Brief des UK, sofern dieser Brief auf dem dafür vorgesehenen parlamentarischen Verfahren zustande gekommen ist (ECLI:EU:C:2018:999).

    Am 11.12.2018 sollte im britischen Unterhaus über den Brexit-Austrittsvertrag abgestimmt werden. Da eine hohe Niederlage für die Regierung May drohte, wurde die Abstimmung abgesagt und auf Januar 2019 verschoben. Das führte zu einer großen Regierungskrise und dem Misstrauensvotum am 12.12.2018 aus den eigenen Reihen der Conservative Party, das May mit 200 zu 117 Stimmen überstand.

    Angsichts eines drohenden harten Brexit legte die deutsche Bundesregierung am 12.12.2018 erstmals einen Regierungsentwurf über ein "Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union" vor, dass einen völlig ungeregelten Brexit im Bereich des BMSA verhindern soll.

    Auch die Europäische Kommission nimmt v.a. seit Dezember 2018 verschiedene kleine Rechtsanpassungen für den Fall eines harten Brexit vor, um diesen abzufedern.

    Die Veröffentlichung des Brexit-Austrittsvertrags hat die britische Regierung auf Grund der harten Debatten im Parlament sofort in eine tiefe Krise gestürtz (ein Misstrauensantrag gegen Theresa May wird aus ihrer Partei angestrebt). Eine Zustimmung im britischen Parlament wird für unwahrscheindlich gehalten, weil sowohl die DUP, die schottischen Nationalisten und die Labour-Party die Zustimmung verweigern. Gleiches gilt für die Brexit-Hardliner und die EU-Freunde im Regierungslager. Theresa May bringt erstmals eine Abkehr vom Brexit in den Raum, sofern dieser vorgeschlagene Brexit-Austrittsvertrag keine Zustimmung bekommt.

    Am 15.1.2019 fand die verschobene Abstimmung über das Brexit-Austrittsabkommen im britischen Parlament statt, was mit 432 Gegenstimmen scheiterte (die größte parlamentarische Niederlage einer britischen Regierung seit 1924). In der Folge überstand Theresa May ein von der Labour-Party eingebrachtes Misstrauensvotum mit 325 zu 306 Stimmen. Der am 21.1.2019 von ihr vorgestellte Plan B bestand im Wesentlichen aus dem Versuch von Nachverhandlungen mit der EU und einem bilateralen Abkommen mit Irland über die Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland (das jedoch keine eingene Regelungskompetenz für den Personen- oder Warenverkehr über eine EU-Außengrenze hat); diese Vorschläge wurden umgehend von der EU zurückgewiesen. Seit Ende Januar 2019 tritt eine "Brexit-Blockade" im britischen Unterhaus ein. Theresa May spielt weiter auf Zeit und versucht, eine Mehrheit in ihrer knappen Regierungskoalition zu organisieren. Gleichzeitig versuchen parteiübergreifende Initiativen im Unterhaus Gesetzgebungsinitiativen auf den Weg zu bringen, um einen ungeregelten, harten Brexit zu verhindern.

    Nun verbleibt nur noch ein Monat bis zum vorgesehenen Austrittsdatum Ende März 2019. Selbst wenn das britische Unterhaus doch noch kurzfristig dem ausgehandelten Austrittsabkommen zustimmen sollte, droht ein ungeregelter "Brexit aus Versehen", weil der technische Gesetzgebungsvorgang im UK länger dauert und ein förmlicher Abschluss des Übergangsabkommens nicht mehr erfolgreich sein wird.

    Die Labour-Party gibt Ende Februar 2019 bekannt, nun aktiv eine zweite Volksabstimmung anzustreben. Diese ist vor dem vorgesehenen Austrittszeitpunkt nicht mehr zu realisieren. Neuwahlen sind möglich, aber in der Brexit-Frage voraussichtlich keine Lösung. Theresa May sagt am 26.2.2019 eine erneute Abstimmung über das Austrittsabkommen bis 12.3.2019 zu. Bei einer Ablehnung soll das Parlament über einen Brexit ohne Deal, bzw. über eine kurze, technische Verlängerung der Austrittsfrist bis Ende Juni 2019 (nach Artikel 50 EUV) abstimmen (dem die EU-27 wohl zustimmen würde).

    Bei einer Zustimmung zum Brexit-Austrittsvertrag steht eine verlängerte Übergangsphase bis Mitte/Ende 2021 im Raum, um ein zukünftiges Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK auszuhandeln. Auf Grund der Zeitknappheit werden Anfang 2019 technische Fristverlängerungen bis Anfang Juli 2019 in den Raum gestellt (bis zum ersten Zusammentreten des am 26.5.2019 neu zu wählenden Europäischen Parlaments). Kommissionspräsident Juncker bringt im Februar 2019 die Möglichkeit ins Spiel (bei der o.g. technischen Verlängerung der 2-Jahres-Frist), dass das UK noch einmal an den Wahlen zum Europäischen Parlament vom 23.5.2019 bis 26.5.2019 teilnehmen könnte (und in diesem Rahmen eine zweite Volksabstimmung vorgenommen werden könnte).

    Für den erfolgreichen Abschluss eines gemeinsamen Brexit-Abkommens werden die Zustimmung des britischen Parlaments auf Seiten des UK und auf Seiten der EU die Zustimmung des Europäischen Rats (mit qualifizierter Mehrheit z.B. 65 % der Stimmen von mind. 20 Mitgliedstaaten) sowie des Europäischen Parlaments (mit einfache Mehrheit) erforderlich. Eine Zustimmung der 27 nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten ist nach herrschender Meinung nicht erforderlich, da es sich um ein völkerrechtliches Abkommen der EU handelt - es bestehen in Deutschland allerdings Unterrichtungspflichten des Bundestags nach Art. 23 GG.

    Auswirkungen auf die EU

    Die Bestrebungen von Rechtspopulisten und Nationalisten in den jeweiligen Mitgliedstaaten einen EU-Austritt anzustreben (EU-kritische Parteien und Populisten) sind neben dem Brexit (Mit-) Auslöser und zugleich Folge der Krise der Europäischen Union. Die EU versucht mit ein erhöhten Zusammenhalt zu reagieren, u. a. mit dem Juncker-Plan der Europäischen Kommission (Weißbuch zur Zukunft Europas) sowie mit der Europäische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten und der Verstärkten Zusammenarbeit.

    Die konkrete Entflechtung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen hat im Sommer 2017 begonnen, weil zwei EU-Agenturen, die bislang im UK (in London) angesiedelt waren, ihren Sitz verlegen: die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die Europäische Arzneimittel-Agentur. Interessierte Mitgliedstaaten sollten bis 31.7.2017 ihre Bewerbung für diese Agenturen abgeben und der Rat der Europäischen Union hat im November 2017 deren Neuansiedlung für Paris (Bankenaufsichtsbehörde) und Amsterdam (Arzneimittel-Agentur) beschlossen. Banken verlagern bereits seit Sommer 2017 tausende von Mitarbeitern von London nach Dublin, Frankfurt am Main und Paris, da sich mit dem Brexit die Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit von Finanzdienstleistern ändern. Im Herbst 2017 wird erstmals öffentlich die Mehrbelastung der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten und insbes. Deutschlands nach dem Brexit (und dem Wegfall des zweitgrößten EU-Nettozahlers - im Jahr 2015 hatte das UK - trotz des sog. Britenrabatts 11,5 Mrd. Euro in den EU-Haushalt eingezahlt; Deutschland war mit 14,3 Mrd. Euro größter Nettozahler) thematisiert. Eine Prognose des Europäischen Parlaments geht von einer jährlichen Mehrbelastung von 10,2 Mrd. Euro für die verbliebenen EU-Mitgliedstaaten aus. Deutschland wird davon voraussichtlich 3,8 Mrd. Euro jährlich zahlen müssen (dabei handelt es sich um eine Steigerung von 16 % für den ohnehin mit Abstand größten Nettozahler des EU-Haushalts). Mit dem Datum des Austritts verlieren die britischen EU-Abgeordneten ihren Sitz im Europäischen Parlament, die Kommission hat keinen britischen Vertreter mehr und auch in allen anderen Organen (EuRH, EuGH, EZB, Rat) verlieren die Briten die Mitgliedschaft und jegliches Mitspracherecht. Das bei der Europäischen Zentralbank (EZB) einbezahlte Gründungsvermögen des UK wird nach dem Brexit zurückgezahlt. Der drohende Brexit hat auch ganz konrete Auswirkungen auf die Einbürgerungen von britischen Staatsbürgern in Deutschland. Im Jahr 2017 erwarben  nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 7,500 Briten die deutsche Staatsbürgerschaft - das waren 162 % mehr als im Jahr 2016 (2.865 Einbürgerungen; 2016/2017 gemeinsam: 10.358 Einbürgerungen). Im Zeitraum 2000-2015 erwarben 5.092 britische Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch bei den Firmenansiedlungen britischer Unternehmen profitiert Deutschland im Jahr 2017 nach Angaben der Germany Trade and Invest (Gtai) mit 152 Ansiedlungen britischer Unternehmen (v.a. Finanzdienstleister, Unternehmensdienstleister, IT-Unternehmen und Softwareentwickler).

    Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion

    Zollverwaltungen und Betriebe, die in das UK exportieren, bereiten sich auf den Austritt des UK aus der Zollunion und neue Handelsschranken vor. Der DIHK geht alleine für Deutschland für zusätzliche Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr aus, die für 15 Mio. zusätzliche Zolldokumente (Zollanmeldungen und Präferenznachweise) erforderlich sein werden. Auf Seite des UK werden ebenfalls zusätzlich Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr prognostiziert. Auch die Unternehmen und die Zollverwaltung des UK bereitet sich auf den Brexit vor. Auf Seiten des UK wird eine Verfünffachung der derzeitigen Anzahl der Zollanmeldungen auf 255 Mio. erwartet. Jährlich werden auf Seiten des UK vom Handelsministerium für die Wirtschaft Zusatzkosten in Höhe von 20 Mrd. Pfund für die Einhaltung neuer Zollvorschriften prognostiziert. Der Leiter der britischen Zollverwaltung hat sich öffentlich geäußert, dass erst nach sieben Jahren eine vollständige und effektive Warenkontrolle möglich sein werde. Insbesondere die Anpassung der IT und die Ausbildung 5.000 neuer britischer Zollbeamter werde nicht bis zum Austrittszeitpunkt zu schaffen sein. Von großer politischer Bedeutung wird die Schließung der Grenze der Republik Irland zu Nordirland sein - denn die vollständige Kontrolle des Warenverkehrs (zur Kontrolle der Einfuhr und Ausfuhr in das/aus dem Zollgebiet der EU) und die Kontrolle des Personenverkehrs (zur Verhinderung der illegalen Migration) wird mit dem Zeitpunkt des Austritts umgesetzt werden müssen. Am Ende eines möglichen Übergangszeitraums wird es Anfang 2021 eine tragfähige, pragmatische Lösung geben müssen. Der erste Entwurf eines Austrittsübereinkommens der Europäischen Kommission enthält den Vorschlag, die Grenze zwischen Irland und Nordirland nicht zu kontrollieren und die Waren- und Personenkontrollen auf die Irische See zwischen der irischen Insel und dem restlichen UK zu verlagern. Als mögliche Lösung wurde Anfang 2018 vom Europäischen Parlament das Konzept "Smart Borders 2.0" beleuchtet, welches allerdings eine rein technische Grenzüberwachung darstellt, großer Kritik gegenübersteht und praktisch kaum erprobt ist. Auch auf Seiten der EU werden durch den Brexit vermehrte Zollanmeldungen und Zollkontrollen abzuwickeln sein: alleine in Deutschland geht man von einem Mehrbedarf zwischen 200 und 900 (BMF), bzw. mehr als 2.000 (Gewerkschaft BDZ) Zollbeamten aus. Die Republik Irland hat im Juli 2018 Planungen für einen harten Brexit veröffentlicht, nach der umgehend etwa 1.000 Zollbeamte und Grenzkontrollbeamte (Veterinärdienst, Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle) eingestellt werden sollen. Die Brexit-Austrittsverhandlungen werden hinsichtlich der Zollunion im Herbst 2018 von der drohenden Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überschattet, mit welcher die EU die fehlende Umsetzung des EU-Zollrechts durch das UK und 2,7 Mrd. Euro nicht erhobene (entgangene) traditionelle Eigenmittel (Zölle) einklagen will. Angesichts eines drohenden harten Brexit bereiten sich die Zollverwaltungen der EU-27 in Notfallplänen auf die Warenkontrollen mit dem UK ab dem 30.3.2019 vor. Die gesamte Transportwirtschaft und alle betroffenen Wirtschaftszweige und die Reiseindustrie planen für einen harten Brexit.

    Künftige Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU

    Mittelfristig strebt das UK den Abschluss eines neuen Freihandelsabkommens mit der EU an, das idealerweise eine Zollunion umfasst. Diese Verhandlungen über die künftigen Wirtschaftsbeziehungen konnten nicht innerhalb der Brexit-Austrittsverhandlungen abgeschlossen werden, weil diese bereits zu Beginn unter großer Zeitnot standen. Ein ungeregelter Austritt aus der EU droht für das UK, sofern das ausgehandelte Übergangsabkommen nicht vom britischen Unterhaus abgesegnet werden kann (s. Punkt VI). Es stellt sich die Frage, wie die Handelsbeziehungen zur EU kurzfristig und übergangsweise gestaltet werden können. Einige Experten vermuten hier den (Wieder-) Eintritt des UK in die EFTA und ein Erstarken der EFTA als europäische Konkurrenz zur EU. Andere Gerüchte verweisen auf Gedanken des UK über den Beitritt zur NAFTA und sogar zur Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (die sich nur an Pazifik-Anrainer richtet). Weitere Diskussionen deuten auf die Aushandlung eines tiefen Freihandelsabkommens das dem Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) vergleichbar sein kann oder einer Assoziierung wie der Norwegens (Binnenmarkt, Zollunion, freier Personenverkehr - was jedoch den erklärten Zielen des Brexit widerspräche). Der britische Oppositionsführer der Labour-Party Corbyn hat im Februar 2018 angekündigt, zukünftig eine neue Zollunion mit der EU anzustreben. Premierministerin May hat im März 2018 bekräftigt, die künftigen Beziehungen zur EU sollen sehr eng sein und über alle bekannten Modelle, also auch über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und das Verhältnis der EU mit der Schweiz hinaus gehen. Die EU dagegen hat dem UK im März 2018 März ein tiefes Freihandelsabkommen (DCFTA - Deep and Compre­hensive Free Trade Agreement) angeboten, das im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Östlichen Partnerschaft den östlichen Partnerländern Ukraine, Georgien und Moldau angeboten und mit diesen abgeschlossen worden ist. Im Juli 2018 bekräftigte Premierministerin May die Position des UK, dass man eine Freihandelszone anstrebe, welche sowohl Güter als auch landwirtschaftliche Produkte umfasse, jedoch die Möglichkeit des Abschlusses eigener Handelsabkommen beinhaltet. Im Juli 2018 hat das UK die Zahlung der Brexit-Rechnung in Höhe von ca. 44 Mrd. Euro vom gleichzeitigen Abschluss eines bestmöglichen Freihandelsabkommens abhängig gemacht - das führte auf Seiten der EU zu Kopfschütteln angesichts des drohenden harten Brexit. Gleichzeitig hat das UK der Welthandelsorganisation (WTO) die Zollregelungen für einen eigenen Zolltarif vorgelegt, der nach dem Brexit gelten wird. Im Herbst 2018 zeichnet sich ab, dass die künftigen Handelsbeziehungen sich am EU-Korea-Abkommen oder dem EU-Kanada-Abkommen (Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA)) orientieren könnten, obwohl das UK ein CETA+++ fordert. Am 22.11.2018 wurde neben dem Brexit-Austrittsvertrag eine 26-seitige politische Erklärung über die künftigen Handelsbeziehungen der EU und des UK vorgelegt, die eine "ambitionierte, breite, tiefe und flexible" Partnerschaft zum Ziel hat. Diese politische Erklärung wurde vom Rat der EU am 25.11.2018 angenommen. Im Rahmen des Brexit-Austrittsabkommens werden Übergangsfristen bis Ende 2020 festgelegt, die (bei Bedarf) bis Ende 2022 ausgedehnt werden können. Hinsichtlich des Notfallplans (sog. Backstop), dass das UK in der Zollunion verbleibt, ist dieser Zeitpunkt erst durch die Neuregelung der Handelsbeziehungen von der EU und dem UK begrenzt (und damit gilt die Zollunion nach dem Entwurf unbefristet). Das war im Januar/Februar 2019 der größte Streitpunkt im britischen Unterhaus, der einer Zustimmung zum Brexit-Austrittsabkommens entgegen stand.

    Vgl. Krise der Europäischen Union, EU-kritische Parteien und Populisten, Juncker-Plan (Weißbuch zur Zukunft Europas), Belexit, BulexitCzexit, Danexit, Dexit, EstexitFixit, Frexit, IrexitNexit, Öxit, Pexit, Polexit, RomexitSpexit, Swexit, Separatismus in der EU, EU-VerteidigungsunionKerneuropa, Europäische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten, Verstärkte Zusammenarbeit.

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