Erwerbstätige
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Definition: Die Definition der Erwerbstätigen beruht auf dem Labor-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO). Danach sind Erwerbstätige Personen im Alter von 15 Jahren oder älter, die einer oder mehreren, auf wirtschaftlichen Erwerb gerichteten Tätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit (mindestens eine Stunde). Für die Zuordnung ist unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Personen, die mehreren Erwerbstätigkeiten gleichzeitig nachgehen, werden nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst (Personenkonzept).
2. Zusammensetzung: Zu den Erwerbstätigen zählen neben den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten Beamte, Selbstständige (einschließlich mithelfende Familienangehörige) sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben
3. Erhebung: Die Zahl der Erwerbstätigen wird im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung und im Rahmen der Erwerbstätigenrechnung erfasst und stammt aus einer Vielzahl von erwerbsstatistischen Quellen. Hierzu zählen die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, die Personalstandsstatistik über das Personal im öffentlichen Dienst, Statistiken mit unterschiedlicher Periodizität für einzelne Wirtschaftsbereiche, die Ergebnisse des Mikrozensus und weitere Meldungen einzelner Institutionen. Abhängig vom Verwendungszweck wird die Zahl der Erwerbstätigen sowohl nach dem Inländerkonzept (einschließlich der Auspendler, ohne die Einpendler) als auch nach dem Inlandskonzept (einschließlich der Einpendler, ohne die Auspendler) ausgewiesen; Unterschiede ergeben sich aus dem Pendlersaldo. Die Veröffentlichung monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Erwerbstätigenzahlen erfolgt durch das Statistische Bundesamt (StBA). Die Veröffentlichung der geschätzten monatlichen gesamtwirtschaftlichen Werte (mit einem Monat Verzögerung zum Berichtsmonat) erfolgt gemeinsam mit der Zahl der Erwerbslosen und der Erwerbslosenquoten (Erwerbslosenquote).
2. Zusammensetzung: Zu den Erwerbstätigen zählen neben den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten Beamte, Selbstständige (einschließlich mithelfende Familienangehörige) sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben
3. Erhebung: Die Zahl der Erwerbstätigen wird im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung und im Rahmen der Erwerbstätigenrechnung erfasst und stammt aus einer Vielzahl von erwerbsstatistischen Quellen. Hierzu zählen die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, die Personalstandsstatistik über das Personal im öffentlichen Dienst, Statistiken mit unterschiedlicher Periodizität für einzelne Wirtschaftsbereiche, die Ergebnisse des Mikrozensus und weitere Meldungen einzelner Institutionen. Abhängig vom Verwendungszweck wird die Zahl der Erwerbstätigen sowohl nach dem Inländerkonzept (einschließlich der Auspendler, ohne die Einpendler) als auch nach dem Inlandskonzept (einschließlich der Einpendler, ohne die Auspendler) ausgewiesen; Unterschiede ergeben sich aus dem Pendlersaldo. Die Veröffentlichung monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Erwerbstätigenzahlen erfolgt durch das Statistische Bundesamt (StBA). Die Veröffentlichung der geschätzten monatlichen gesamtwirtschaftlichen Werte (mit einem Monat Verzögerung zum Berichtsmonat) erfolgt gemeinsam mit der Zahl der Erwerbslosen und der Erwerbslosenquoten (Erwerbslosenquote).
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