Beschlussverfahren
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1. Begriff: Das Beschlussverfahren ist ein bes. gerichtliches Verfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es dient v.a. der Entscheidung betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstreitigkeiten (§§ 2 a, 80 ff. ArbGG). Auch eine einstweilige Verfügung ist im Beschlussverfahren möglich.
2. Die Vorschriften über das Beschlussverfahren weisen Besonderheiten gegenüber dem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren auf: a) Das Verfahren wird durch einen „Antrag“ eingeleitet.
b) Die Parteien heißen „Beteiligte“.
c) Der Sachverhalt ist im Rahmen des gestellten Antrags von Amts wegen zu erforschen.
d) Es findet keine streitige Verhandlung, sondern ein „Anhörungstermin“ statt.
e) Das Gericht entscheidet nicht durch Urteil, sondern durch „Beschluss“.
f) Rechtsmittel gegen einen Beschluss der ersten Instanz ist die Beschwerde, gegen einen Beschluss der zweiten Instanz die Rechtsbeschwerde.
g) Gerichtskosten werden im Beschlussverfahren nicht erhoben (§ 12 V ArbGG).