Globalsteuerung
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1. Allgemein: Wirtschaftspolitische, auf Keynes (1936) zurückgehende Konzeption der gesamtwirtschaftlichen Nachfragesteuerung, wonach staatliche ökonomische Aktivität sich auf die Beeinflussung makroökonomischer Aggregate auf der Nachfrageseite der Volkswirtschaft (wie z.B. Investitionen, Konsum) beschränkt. Durch Globalsteuerung soll das Niveau der gesamtwirtschaftlichen Güternachfrage entsprechend der Entwicklung des Produktionspotenzials und des gesamtwirtschaftlichen Güterangebots beeinflusst werden. Innerhalb des durch die Globalsteuerung gesetzten Rahmens soll der Marktmechanismus als Koordinationsprinzip dienen.
2. In der Bundesrepublik Deutschland bedeutet Globalsteuerung primär Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage über eine antizyklische Wirtschaftspolitik (diskretionärer Mitteleinsatz), die sowohl diskretionär als automatisch sein kann.
Voraussetzung: Die Steuerung der Gesamtnachfrage soll zur Realisierung der in § 1 StWG aufgeführten gesamtwirtschaftlichen Ziele beitragen. Da die Wirksamkeit der Globalsteuerung von der Zuverlässigkeit der Konjunkturdiagnose und Konjunkturprognose abhängt, sind gesicherte Kenntnisse über die ökonomischen Zusammenhänge, auch in quantifizierter Form, aber auch ein adäquates Instrumentarium unabdingbare Voraussetzungen (quantitative Wirtschaftspolitik). Erfahrungen der Vergangenheit lehren, dass diese Voraussetzungen nur bedingt gegeben sind (Stabilisierungspolitik).