Hedge Funds
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Hedgefond. 1. Begriff: Investmentfonds mit einer bes. Vielfalt von Anlagegegenständen und -strategien, in den 1950er-Jahren in den USA erstmals kreiert und nicht zu verwechseln mit der Hedging-Strategie (Hedging) bei Termingeschäften. Anlagegegenstände können neben Aktien und Anleihen Devisen Derivate sein, es werden Leerverkäufe getätigt und Kredite zur Ausnutzung des Leverage-Effektes eingesetzt. Die Hedge Funds streben dabei nach absolutem Return, d.h. orientieren sich nicht an einer Benchmark.
2. Strategien: a) Der Global-Macro-Ansatz ist berühmt geworden durch den Quantum Fonds von G. Soros. Makroökonomische Entwicklungen werden beobachtet und für Long- oder Shortgeschäfte ausgenutzt, beim Quantum Fonds war es die Entwicklung der Währung.
b) Commodity Trading Advisors ist ein systematischer Anlagestil, der sich auf statistische Analysen und Trendfolge-Programme stützt.
c) Relative-Value-Strategien nutzen Preisunterschiede zwischen gleichen Wertpapieren an verschiedenen Börsen oder zwischen verwandten Wertpapieren.
d) Long Short Equity Fondsmanager versuchen, sowohl Long- als auch Short-Positionen zu nutzen, wobei i.d.R. Longpositionen überwiegen. Sie kaufen unterbewertete Anlagen und verkaufen gleichzeitig überbewertete Anlagen leer.
e) Event Driven Fonds setzen auf bes. Ereignisse wie Fusionen, Beteiligungsverkäufe, Gewinnwarnungen oder Insolvenzen.
Die Strategien sind unterschiedlich mit der allg. Marktentwicklung korreliert und daher sind die Fonds z.T. sehr gut geeignet zur Beimischung in ein klassisches Anlageportfolio. Sie werden von den Banken als Alternative Investments bezeichnet.
3. Hedge Funds in Deutschland: Erstmalig in Deutschland wird durch das Investmentgesetz (InvG) die Auflage von Hedge Funds als Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Long Term Capital Management) für institutionelle und private Anleger ermöglicht. Zu unterscheiden sind Single-Hedge Funds und Dach-Hedge Funds. Single-Hedge Funds sind Publikumsfonds, die nicht öffentlich vertrieben werden und deshalb der Privatplatzierung unterliegen. Sie können außer in Immobilien, Immoblienfonds oder Massenwaren in beliebige Vermögensgegenstände investieren. In den Vertragsbedingungen muss entweder eine Leverage- oder eine Leerverkaufsstrategie vorgesehen sein. Dies ist für Dach-Hedge Funds untersagt. Dach-Hedge Funds sind Investmentvermögen, die in Anteilen von sog. Zielfonds anlegen. Zielfonds können inländische Single-Hedgefonds und ausländische Investmentvermögen, die eine vergleichbare Anlagepolitik verfolgen, sein. Maximal 20% des Fondsvermögens können dabei in einen einzelnen Single-Hedge Fund investiert werden. Ihre Zusammensetzung unterliegt weiteren Vorschriften und ist dem Anleger transparent zu machen. Durch die Einbeziehung mehrerer Single-Hedge Funds und dadurch einer Mischung verschiedener Fondsstrategien sind Dach-Hedge Funds als weniger riskant einzustufen als Single-Hedge Funds. Damit sollten solche eklatanten Ausfälle, wie sie mit dem LTCM Fonds (Long Term Capital Management) auftraten, vermieden werden. Natürlich ist aber auch hier die Fähigkeit des Fondsmanager und eine entsprechende Risikokontrolle von großer Bedeutung. Das hatte der Gesetzgeber in Deutschland mit der Regelung im Investmentgesetz (InvG) auf den Weg gebracht und lässt somit die Dachfonds für den öffentlichen Vertrieb und damit für jeden Anleger zu. Dies soll sich nun ändern.
4. Ausblick: Durch die Vorgaben der AIFM-Richtlinie, die im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) umgesetzt werden sollen, unterstehen Fonds, die systematisch Hebelfinanzierungen einsetzen, künftig besonderen Informationspflichten gegenüber Ihren Anlegern wie auch den zuständigen Behörden. Die Verwalter müssen zudem Liquiditätsrisiken überwachen und ein Liquiditätsmanagementsystem einrichten. Zudem dürfen Anteile an Single-Hedge Funds zukünftig nicht mehr direkt von Privatanlegern gehalten werden, sondern nur noch im Rahmen von Dach-Hedge Funds. Begründet wird dies mit dem Anlegerschutz, da es sich um eine risikoreiche Anlageklasse handele. Nach den Übergangsregeln dürfen Privatanleger ihre Anteile an Hedgefonds, die sie vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben haben, weiter halten. Die EU ordnet die Hedge Funds zudem als sog. Schattenbanken ein, da sie auf den Finanzmärkten wie Banken agieren, aber nicht deren Regulierung und –aufsicht unterliegen. Die systemischen Risiken werden darin gesehen, dass sie für „Runs” (d.h. den massiven Abzug von Anlagen) anfällig sind, bzw. mit Leerverkäufen extreme Schwankungen auf den Aktienmärkten noch verstärkten können. Das soll sich künftig ändern. Darauf haben sich nicht nur die Finanzminister der weltweit zwanzig wichtigsten Länder (G20) 2009 geeinigt, die EU-Kommission hat im März 2012 auch ein Grünbuch „Schattenbankenwesen“ (KOM(2012) 102) vorgelegt, das einen Überblick über den Entwicklungsstand und die aktuellen Überlegungen zu dem Thema geben sollte und öffentlich konsultiert wurde. Regulierungsvorschläge sind 2013 zu erwarten.