landwirtschaftliche Alterskassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Selbstständig tätige Landwirtinnen und Landwirte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern in den landwirtschaftlichen Alterskassen. Auch diese Absicherungssysteme sehen Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes vor. Die Renten werden genauso (nachgelagert) besteuert wie die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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