Realkrediteigenschaft
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Realkredit ist die ursprüngliche Bezeichnung für einen durch Verpfändung einer Sache gesicherten Kredit. Nach heutiger Definition werden i.A. unter Realkrediten nur gegen dingliche Sicherheit an Grundstücken, v.a. in Form von Grundschulden oder Hypotheken gewährte mittel- und langfristige Kredite verstanden, wobei wirtschaftlich entscheidend die Haftung des beliehenen Grundstücks ist, während die persönliche Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers dahinter an Bedeutung zurücksteht. Im Gegensatz dazu steht der Personalkredit.
Als Realkredit im Sinne der §§ 13 – 18 KWG gelten nur Kredite, die vollständig innerhalb der ersten 60 Prozent des Beleihungswertes liegen. Als Sicherheit können Grundstücke im Inland und im EG Ausland (soweit die Grundpfandrechte wie inländische ausgestattet sind) dienen. Beliehen werden können bebaute und unbebaute, auch gewerblich genutzte Grundstücke und Erbbaurechte.
Die Realkrediteigenschaft ist für das Kreditportefeuille der Institute von großer Bedeutung, da diese u.a. Vorteile bei der Eigenkapitalbindung (Anrechnung nur zu 50 Prozent) erbringt. Es ist somit erforderlich, die Realkrediteigenschaft genau festzulegen und zu erfassen, zumal dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute von den Prüforganen genau untersucht wird.