starre Plankostenrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundform einer Plankostenrechnung, die auf den Grundprinzipien der Vollkostenrechnung aufbaut und Kosten nur für einen ganz bestimmten Beschäftigungsgrad vorgibt. Wegen des Fehlens einer Kostenauflösung kann man mit der starren Plankostenrechnung keine Abweichungsanalyse durchführen.
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