Delegation
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Organisation: Übertragung von Kompetenz (und Verantwortung) auf hierarchisch nachgeordnete organisatorische Einheiten, auch als Kompetenzdelegation bezeichnet. Der Delegationsgeber hat darauf zu achten, ob der Delegationsnehmer von seiner Kompetenz und Motivation her zur selbstständigen Erfüllung der zu übertragenden Aufgaben fähig ist.
Vgl. auch Führungsstil.
2. Öffentliches Recht: Übertragung der Zuständigkeit zur Wahrnehmung bestimmter hoheitlicher Befugnisse auf einen anderen Verwaltungsträger, z.B. kann nach Art. 60 III GG der Bundespräsident seine Befugnisse auf dem Gebiet des Begnadigungsrechts auf andere Behörden übertragen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Change Management
Evaluation
Führung
Kommunikation
Kommunikationspolitik
Konflikt
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Lernen
Methodenkompetenz
Motivation
Organisationsstruktur
Personalbeschaffung
Personalentwicklung
Projekt
Sozialisation
Taylorismus
Zweifaktorentheorie
intrinsische Motivation
juristische Person
kognitive Dissonanz
eingehend
Delegation
ausgehend
eingehend
Delegation
ausgehend