Bund
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. in einer bundesstaatlichen Ordnung Bezeichnung für den Gesamtstaat („Bund und Länder“).
2. Werbung: Freiraum außerhalb des Satzspiegels in der Blattmitte oder in der Falz eines Druckwerks. Anzeigen „über Bund“ füllen diesen Freiraum aus und treffen in der Blattmitte aneinander.
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