Grundkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufwendungen, die im Rechnungszeitabschnitt in gleicher Höhe in die Kostenrechnung eingehen (aufwandsgleiche Kosten = Zweckaufwand, als Kosten verrechneter Zweckaufwand).
Gegensatz: Zusatzkosten, Anderskosten.
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