Wertpapierbörse
(weitergeleitet von Effektenbörse)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Börse, an der Wertpapiere und sich hierauf beziehende Derivate gehandelt werden, § 2 II BörsG (Gegensatz: Warenbörse). Handelsobjekte an der Wertpapierbörse sind Wertpapiere des Kapitalmarktes (Aktien, Renten).
a) Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage jeder Wertpapierbörse ist das Börsengesetz (BörsG). Darüber hinaus hat jede Wertpapierbörse eine durch den Börsenrat zu erlassende und von der Börsenaufsichtsbehörde zu genehmigende Börsenordnung.
b) Börsenorganisation: Börsenorgane, Börsenhandelsteilnehmer.