landwirtschaftliche Alterskassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Selbstständig tätige Landwirtinnen und Landwirte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern in den landwirtschaftlichen Alterskassen. Auch diese Absicherungssysteme sehen Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes vor. Die Renten werden genauso (nachgelagert) besteuert wie die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
landwirtschaftliche Alterskassen
ausgehend
eingehend
landwirtschaftliche Alterskassen
ausgehend