Euro-Gruppe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusammenschluss der Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), deren gemeinsame Währung der Euro ist (sog. Euroraum). Ziel der seit 1998 bestehenden Euro-Gruppe ist die Abstimmung der gemeinsamen Steuer- und Wirtschaftspolitik. Die Euro-Gruppe wird durch einen Vorsitzenden koordiniert und die Treffen finden i.d.R. monatlich am Tag vor einem Treffen des Rats der Europäischen Union (ECOFIN) statt. Am Treffen nehmen darüber hinaus der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar und der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) teil. Europarechtliche Regelung in Art. 137 AEUV und Protokoll 14 zum Vertrag von Lissabon.
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