objektiver Wert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Volkswirtschaftslehre: Begriff der Arbeitswertlehre, die allein die Arbeitskosten, die zur Herstellung eines Gutes notwendig sind, als Maßstab (Ricardo) oder Ursprung (Marx) seines Wertes annimmt. Die moderne Mikroökonomik geht hingegen von einem subjektiven, am Nutzen orientierten Wertbegriff aus.
2. Betriebswirtschaftslehre/Steuern: Wert, der im Gegensatz zum subjektiven Wert allgemeingültig ist bzw. sein soll (z.B. Teilwert).
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