Zielsystem der Unternehmung
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1. Begriff: Kollektives Zielsystem aller Personen, die ein wirtschaftliches Interesse an einer Unternehmung haben (Stakeholder). Konstituierend für das Zielsystem der Unternehmung sind die individuellen Zielsysteme der einzelnen Stakeholder, welche deren persönliche Interessen an der Unternehmung widerspiegeln.
2. Entstehung: Im Zuge der Gründung und des Wachstums einer Unternehmung bildet sich deren Zielsystem sukzessiv aus den individuellen Zielsystemen der sich ihr anschließenden Mitarbeiter sowie der Kapitalgeber, Lieferanten, Kunden und übrigen Anspruchsgruppen heraus. Auf welche Art und wie stark individuelle Ziele einzelner Stakeholder (oder Stakeholder-Gruppen) berücksichtigt werden, hängt insbes. von deren Verhandlungsmacht und dem Ausmaß der Übernahme von Geschäftsrisiken ab.
3. Interessenmonismus versus Interessenpluralismus: Für die Art der Berücksichtigung individueller Ziele im Zielsystem der Unternehmung bestehen dieselben drei Möglichkeiten wie für die Berücksichtigung von Zielen im Zielsystem einer Einzelperson: Ziele können unterdrückt, in eine Restriktion umgewandelt oder explizit berücksichtigt werden. Gehen nur die Ziele einer einzelnen Interessengruppe in die Zielfunktion für die Unternehmenspolitik ein, so spricht man von Interessenmonismus. Aufgrund ihrer Rolle als Residualanspruchsberechtigte sind es in einem solchen Fall die Eigenkapitalgeber, die die Zielfunktion festlegen (Shareholder Orientierung). Dagegen spricht man von Interessenpluralismus, wenn auch andere Interessen als die der Eigenkapitalgeber in die Zielsetzung für die Unterneghmenspolitik eingehen.
Vgl. Corporate Governance, Shareholder Value.