Beförderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Transport.
Verkehrsrecht und -politik
die durchgeführte Ortsveränderung von Personen und Sachen.
Vgl. auch Verkehr.
Personalwirtschaft
i.d.R. hierarchischer Aufstieg. Mit der Beförderung wird einem Mitglied einer Organisation eine hierarchisch höherwertige Fach- oder Führungsfunktion übertragen. Damit verbunden sind meist ein erweitertes Aufgabengebiet und Verantwortungsspektrum, sowie zusätzliche Entscheidungsbefugnisse.
Vgl. auch Versetzung, Karriereplanung, Personalentwicklung, Personalmanagement.
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