aktueller Rentenwert
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Bestandteil der Rentenformel. Seit 1.1.1992 ist der aktuelle Rentenwert der Betrag, der in der gesetzlichen Rentenversicherung einer monatlichen Rente wegen Alters entspricht, wenn Beiträge für ein Kalenderjahr aufgrund des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Er beträgt zum 1.7.2022 36,02 Euro (West) und 35,52 Euro (Ost), s. Rentenwertbestimmungsverordnung 2022. Bis 2017 veränderte er sich jedes Jahr zum 1. Juli, indem der bisherige aktuelle Rentenwert mit den Faktoren für die Veränderung 1. der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer, 2. des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung (zzgl. eines „Altersvorsorgeanteils“ für ergänzende private Altersvorsorge, Riester-Rente) und 3. eines zum 1.8.2004 neu eingeführten Nachhaltigkeitsfaktors (§ 68 SGB VI) vervielfältigt wurde. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2575) wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 1. Juli 2024 100% des aktuellen Rentenwerts erreicht und damit ein einheitlicher Rentenwert in ganz Deutschland gilt. Dazu wurde der aktuelle Rentenwert (Ost) unabhängig von der Lohnentwicklung im Osten zum 1. Juli 2018 auf 95,8% des Westwerts angehoben. Dieser Prozentsatz steigt bis 2024 jeweils mindestens um 0,7 Prozentpunkte, wenn nicht die an der Lohnentwicklung im Osten orientierte Vergleichsberechnung einen höheren Wert ergibt.