Herstellkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Kostenrechnung für die durch die Herstellung eines Gutes entstandenen Kosten. Herstellkosten können der internen Bewertung von selbsterstellten Vermögensgegenständen dienen und umfassen i.d.R. die Summe aus Materialeinzel- und Materialgemeinkosten sowie Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten.
Die Herstellkosten der laufenden Kostenrechnung entsprechen nicht den Vorschriften für die in der Handels- und Steuerbilanz anzusetzenden Herstellungskosten und können daher allenfalls als Grundlage zur Ermittlung der Herstellungskosten dienen.
Anders: Herstellungskosten.
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