Fisher-Effekt
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Eins-zu-eins-Beziehung zwischen erwarteter Inflationsrate und Nominalzinssatz (Zinsfuß). Die Fisher-Gleichung geht davon aus, dass Kreditgeber und Kreditnehmer eine bestimmte Realverzinsung für den Kredit vereinbaren möchten. Da in derartigen Kontrakten aber üblicherweise der nominale Zinssatz fixiert werden muss, wird neben dem angestrebten Realzinssatz auch die erwartete Inflationsrate berücksichtigt. Steigt die erwartete Inflationsrate um einen bestimmten Prozentsatz, wird man erwarten, dass der Nominalzinssatz um den gleichen Prozentsatz steigt. Der Realzinssatz bliebe dann konstant.
Als Fisher-Effekt wird auch ein gegenläufig zum Pigou-Effekt wirkender Effekt auf die Güternachfrage bezeichnet, der bei sinkenden Preisen auftritt. Dadurch erhöhen sich real gesehen die Verbindlichkeiten von Schuldnern, während die Forderungen der Gläubiger zunehmen. Da typischerweise die Ausgabenneigung der Schuldner größer als die der Gläubiger ist, entsteht gesamtwirtschaftlich gesehen ein kontraktiver Realvermögenseffekt auf die Güternachfrage.