Erwerbspersonen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Definition: Gemäß Labor-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO) alle Personen, die ihren Wohnsitz im Bundesgebiet haben (Inländerkonzept) und eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Abhängige, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige), unabhängig von der Bedeutung des Ertrags dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit (Erwerbskonzept).
2. Zusammensetzung: Die Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.
Gegensatz: Nichterwerbspersonen.
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