Ertragsbeteiligung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Erfolgsbeteiligung. Grundlage der Ertragsbeteiligung ist der buchhalterisch ermittelte Ertrag einer Rechnungsperiode. Bei der Ertragsbeteiligung wirken sich somit neben den Leistungseinflüssen auch die Einflüsse des Marktes aus. Je nach Beteiligungsbasis können unterschieden werden: Umsatzbeteiligung, Rohertragsbeteiligung, Nettoertragsbeteiligung, Wertschöpfungsbeteiligung.
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