EURATOM
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Europäische Atomgemeinschaft, EAG. Eine von drei europäischen Gründungsgemeinschaften (neben der EWG und der EGKS) mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in der neuen EU nach dem Vertrag von Lissabon als einzige der drei Gründungsgemeinschaften weiter besteht. Aufgabe und Ziel ist die friedliche Nutzung der Kernspaltung zur Energiegewinnung, Forschung und zu medizinischen Zwecken.
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