Freiheitsstrafe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Strafe, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist. Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Mindestmaß der zeitigen Freiheitstrafe beträgt einen Monat, höchstens fünfzehn Jahre (§ 38 StGB).
Vgl. auch Strafvollzug.
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- Gefängnis
- Geldstrafe
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- Haft
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- Luftreinhaltung
- Nebenstrafe
- Parteiverrat
- schwerer Fall
- Sicherungsverwahrung
- Softwarepiraterie
- Strafandrohung
- Strafaussetzung zur Bewährung
- Strafbefehl
- Strafe
- Strafvollstreckungskammer
- Strafvollzug
- Trunkenheit im Verkehr
- Umweltschutzstrafrecht
- Unterschlagung
- Verbrechen
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- üble Nachrede
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