kostenrechnende Einrichtungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliche Einrichtungen auf kommunaler Ebene (Kommunalwirtschaft), die ganz oder teilweise aus Entgelten finanziert werden. Sie entsprechen den klassischen Gebührenhaushalten wie Stadtentwässerung, Straßenreinigung, Friedhöfe, kommunale Einrichtungen, die heute zunehmend als Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften geführt werden. Für die Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtungen tritt an die Stelle der finanzwirtschaftlichen Rechnung (Kameralistik) eine betriebswirtschaftliche Kostenrechnung.
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