Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz i.d.F. vom 8.9.1990 (BGBl. I 1690) m.spät.Änd., betrifft die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Bussen und Kraftfahrzeugen sowie die Genehmigungspflicht nach den §§ 2 ff. für Linien- (§§ 42, 43) und Gelegenheitsverkehr (§ 46) und enthält v.a. spezielle Haftungsregelungen für Sachschäden.
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