Projekt
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1. Begriff: Zeitlich befristete, relativ innovative und risikobehaftete Aufgabe von erheblicher Komplexität, die aufgrund ihrer Schwierigkeit und Bedeutung meist ein gesondertes Projektmanagement (PM) erfordert.
2. Regelung: Projektwirtschaft, Projektmanagement sowie die dazugehörigen Begriffe sind in den Normen DIN 69900 bzw. 69901 geregelt.
3. Merkmale: a) Projektgegenstand: Produkt-, Bau-, Organisations-, EDV-, Sanierungsprojekte etc.
b) Interner oder externer Auftraggeber: Interne Projekte werden durch unternehmungsinterne Auftraggeber initiiert und mittels unternehmungseigener Ressourcen (Human- und Sachpotenzial) abgewickelt. Bei externen Projekten erfolgt die Auftragserteilung durch einen externen Auftraggeber; dieser bestimmt den Projektgegenstand auf Basis eines abzuschließenden Vertrages; Auftragnehmer ist die projektdurchführende Unternehmung.
c) Komplexität: Die Vielfältigkeit von Beziehungen der im Projekt eingebundenen Komponenten bestimmen das Komplexitätsausmaß; kann inhaltlich-technischer oder organisatorischer Natur sein.
d) Innovationsgrad: Wird von der Entwicklung bzw. Verwendung neuer Technologien bestimmt.
e) Projektgröße: Lässt sich an den Projektkosten, an der Projektdauer sowie an der Anzahl der Projektelemente und der zwischen ihnen bestehenden Beziehungsdichte messen.
4. Beispiele: Erstellung schlüsselfertiger Fabrikationsanlagen, Entwicklung neuartiger Produkte, Umstellung der Produktion auf neue Technologie, Reorganisation.
5. Da zur Projektrealisierung regelmäßig mehrere organisatorische Einheiten zusammenwirken müssen, ist häufig eine spezielle Projektorganisation zweckmäßig.
Vgl. auch internationales Projekt.