Scanner
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abtastgerät. 1. Abfragevorrichtung (Lesegerät) für optische Zeichencodes (z.B. Barcode). Scanner werden bes. im Handel, v.a. Einzelhandel verwendet; dient zur Identifizierung der auf Waren oder Etiketten angebrachten Artikelnummern.
Vgl. auch EAN, Warenwirtschaftssystem (WWS).
2. Eingabegerät zur Bildeingabe in einen Computer; erfasst alle Informationen von einer Vorlage, indem es für jeden Bildpunkt den entsprechenden Helligkeits- oder Farbwert sowie die Lageinformationen in digitale (digitale Darstellung) elektrische Signale umwandelt.
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