Prozessbevollmächtigter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Person, die für die Partei im Zivilprozess auftritt. Prozessbevollmächtigter kann grundsätzlich, soweit kein Anwaltszwang besteht, jeder sein, der Prozessfähigkeit besitzt (§ 79 ZPO).
Vgl. auch Prozessagent, Rechtsanwalt.
Hat die Partei einen Prozessbevollmächtigten bestellt, können Prozesshandlungen, bes. Zustellungen (§ 166 ZPO), wirksam nur diesem gegenüber vorgenommen werden.
Vgl. auch Prozessvollmacht, Stellvertretung.
Im Steuerverfahren: Bevollmächtigter.
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