Sozialbericht
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1. von einer Gesellschaft freiwillig oder aufgrund von Statut (Satzung) oder auf Beschluss der Gesellschafterversammlung vorgelegter Teil eines Geschäftsberichts mit Daten über die Entwicklung der Belegschaftszahlen nach Geschlecht, Alter, Krankheitstagen, Lohnsumme, Sozialleistungen sowie die aus der Belegschaft heraus unternommene Gemeinschafts- und Gruppentätigkeit (Sport, Werkzeitung, Schach etc.).
Anders: Sozialbilanz.
2. Von 1958 bis 1969 wurde als Sozialbericht jener Bericht bezeichnet, den die Bundesregierung alljährlich aufgrund der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze im Zusammenhang mit der Rentenanpassung abzugeben hatte (seit 1970 Rentenanpassungsbericht).
Seit 1970 jährlich von der Bundesregierung zu erstellende Übersicht über Maßnahmen und Pläne im Bereich der Sozialpolitik. Im Teil A des Berichtes werden u.a. die wichtigsten renten-, arbeitsmarkt-, vermögens-, familien-, städtebau- und wohnungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung angekündigt. Im Teil B wird das Sozialbudget ausgewiesen.
Seit 1973 sollen Sozialberichte jeweils im ersten (als Programmbericht) und letzten Jahr (als Rechenschaftsbericht) der Legislaturperiode vorgelegt werden, und zwar in Verbindung mit dem jährlich zu erstellenden Sozialbudget. Die Sozialberichte informieren über die sozialpolitische Situation und die sozialpolitischen Aktivitäten in den Legislaturperioden.