Family Office
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1. Begriff: Der Begriff Family Office ist gesetzlich nicht definiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht gem. ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices vom 14.05.2014, hierunter Unternehmen, die sich mit der bankenunabhängigen Verwaltung großer privater Vermögen befassen. Dieses gilt für Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Im Rahmen der Organisationsformen ist gem. BaFin zu unterscheiden in private Family Offices und externe Family Offices. Hiernach wird unter einem Private Family Office die Verwaltung von Vermögen einzelner oder mehrerer Familienmitglieder einer Familie verstanden. Die Durchführung kann dabei organisatorisch bspw. als „Angestellte der Vermögensinhaber, vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften der Vermögensinhaber, Kommanditgesellschaften mit den Vermögensinhabern als Kommanditisten, Dienstleister aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags“, erfolgen. Externe Family Offices grenzen sich gem. BaFin von Private Family Offices dadurch ab, dass diese das Vermögen mehrerer Familien auf Basis von Geschäftsbesorgungsverträgen verwalten.
2. Aufgaben: Das Aufgabenspektrum von Family Offices ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die BaFin verweist mit Blick auf die Erlaubnispflicht gem. § 32 Abs. 1 KWG neben der Vermögensverwaltung auf zusätzliche grundsätzlich nicht erlaubnispflichtige Aufgaben, wie bspw. die „allgemeine Beratung Vermögender, Mediation bei Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern, Buchführung, Controlling, Überwachung von Vermögensverwaltern oder allgemeine Dienstleistungen wie die Büroorganisation, Reiseplanung oder das Sicherheitsmanagement.“
3. Finanzwirtschaftlicher Kontext: Im finanzwirtschaftlichen Kontext werden regelmäßig auch die Fachtermini Single Family Office und Multi Family Offices verwendet, welche der vorstehenden terminologischen Abgrenzungen der BaFin weitgehend entsprechen.
Neben unabhängigen Familiy Offices bieten auch Kreditinstitute ihre Dienstleistungen hierzu an. Dabei steht die von Kunden erwartete mögliche Unabhängigkeit von Kreditinstituten insbes. mit Blick auf die Distanz zum eigenen Dienstleistungs- und Produktportfolio der Kreditinstitute in diesem Kontext wiederkehrend in der Diskussion.
Festgelegte Betragsgrenzen für die Übernahme eines Family Office Mandats bestehen nicht, diese werden vom Anbieter individuell bestimmt. Die Übernahme der Betreuung von externen Family Offices/Multi Family Offices kann durchschnittlich ab einem zweistelligen Millionen US $-Einzelvermögen und für Private Family Office/Single Family Office ab einem dreistelligen Millionen US $-Einzelvermögen angenommen werden.