Kohäsion
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Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (Art. 174 AEUV). Eine der Hauptaufgaben der EU besteht heute in der Förderung der Kohäsion zwischen den Mitgliedsstaaten. Bereits in der Präambel der zum 1.1.1958 errichteten EWG wurde bestimmt, dass mit der Gemeinschaftsgründung dazu beigetragen werden soll, die zwischen den einzelnen Teilräumen des Gemeinsamen Marktes (seit 1993 Binnenmarkt) bestehenden Divergenzen bez. ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Leistungskraft abzubauen und dadurch den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu festigen. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) wurde dem Kohäsionsziel in Gestalt der Aufnahme eines eigenen Titels „Wirtschaftlicher und Sozialer Zusammenhalt” (Titel XVIII, Art. 174-178 AEUV) ein deutlich erhöhter Stellenwert zugewiesen. Um einen möglichst effektiven Einsatz der Mittel zu gewährleisten, wurde in Art. 174 AEUV der Grundsatz der vorrangigen Konzentration auf eine Verringerung des „Rückstands der am stärksten benachteiligten Gebiete” festgeschrieben. Zentrale Bedeutung erlangte die Kohäsionsförderung schließlich dadurch, dass mit dem Vertrag über die EU die „Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts” in den Katalog der integrationspolitischen Hauptziele (Art. 4 II lit. c AEUV) aufgenommen wurde. Mit dem Vertrag von Lissabon ist eine dritte Dimension hinzu gekommen, und zwar die des territorialen Zusammenhalts, d. h. einer ausgewogenen, nachhaltigen Raumentwicklung.
Im Förderzeitraum 2014-2020 stehen der Kohäsionspolitik 325,15 Mrd. Euro zur Verfügung (im Zeitraum 2007-2013 standen 354,82 Mrd. Euro). Mithilfe der drei Strukturfonds werden die folgenden drei Ziele gefördert:
a) Konvergenz (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds), insgesamt ca. 82 Prozent der Strukturmittel),
b) regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (EFRE, ESF), insgesamt ca. 16 Prozent der Strukturmittel,
c) europäische territoriale Zusammenarbeit (EFRE), insgesamt ca. 2,5 Prozent der Strukturmittel. Die Bedeutung des Kohäsionsziels kommt ferner darin zum Ausdruck, dass im Förderzeitraum 2014-2020 (wie zuvor 2007-2013) die Strukturfonds weitgehend an die Prioritäten der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung gebunden sind: 60 Prozent aller Ausgaben unter dem Ziel "Konvergenz" und 75 Prozent unter dem Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" sollen diesen Prioritäten zu Gute kommen.
In Ergänzung der bereits bestehenden Strukturfonds sind 2002 der Europäische Solidaritätsfonds zur Unterstützung bei Naturkatastrophen und 2006 der Europäische Globalisierungsanpassungsfonds zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die aufgrund des Globalisierungsdrucks entlassen worden sind, eingerichtet worden.
IPA: Das Kohäsions-Instrument für Heranführungshilfe IPA (Instrument for Pre-Accession Assistance) hat seit Januar 2007 die bestehenden Programme und Instrumente für die Beitrittskandidaten PHARE, PHARE CBC (Cross-Border-Co-operation), ISPA (Instrument for Structural Policies for Pre-Accession, Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt), SAPARD (Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development, Beitrittsprogramm für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), CARDS (Community Assistance for Reconstruction, Development and Stabilisation; Gemeinschaftsunterstützung für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung) und das Finanzierungsinstrument für die Türkei ersetzt. IPA bereitet die Beitrittskandidaten auf die Europäischen Fonds vor, die dieselben Bereiche abdecken.
Der Kohäsionspolitik kommt in der derzeitigen Wirtschaftskrise eine große Bedeutung zu, da sie einerseits eine wichtige Finanzquelle darstellt, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Krise abgemildert werden können und Investitionen zur wirtschaftlichen Wiederbelebung und zum Schutz und zur Fortbildung der Arbeitnehmer getätigt werden können. Die Kommission hat zusätzlich beim EFRE und dem ESF eine erleichterte, flexiblere und vorgezogene Mittelverwendung in der Krise ermöglicht.