Notfristen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bestimmte Fristen im Zivilprozess, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, bes. solche für die Einlegung der Berufung, Revision, der sofortigen Beschwerde, des Einspruchs gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid. Notfristen können nicht verlängert werden; bei Fristversäumnis ohne Verschulden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich (§§ 224 ff., 230 ff. ZPO).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Notfristen
ausgehend