Sondereinzelkosten des Vertriebs
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertriebssonderkosten; im Vertriebsbereich anfallende Sondereinzelkosten. Zu den Sondereinzelkosten des Vertriebs zählen alle auftragsweise erfassbaren Vertriebskosten (Einzelkosten), z.B. Provisionen, Ausgangsfrachten und -zölle, Verpackung, Verkaufslizenzen.
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