Auslandsvermögen
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1. Begriff: Summe der Forderungen eines Landes gegenüber allen anderen Ländern. Durch Saldierung von Auslandsvermögen und Auslandsschulden wird ersichtlich, ob das betreffende Land Nettogläubiger oder -schuldner ist.
Die Bundesrepublik Deutschland z.B. ist Nettogläubiger: Die Nettoauslandsposition der Deutschen Bundesbank (Währungsreserven, Reserveposition im IWF, Sonderziehungsrechte, Forderungen an die Europäische Zentralbank (EZB), Kredite und sonstige Forderungen an das Ausland abzüglich Auslandsverbindlichkeiten) sowie die Nettoforderungen inländischer Unternehmen (einschließlich Kreditinstitute) weisen einen hohen Plus-Saldo auf.
Viele Entwicklungsländer sind in erheblichem Maße Nettoschuldner (Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer).
2. Steuerliche Behandlung: ausländisches Vermögen.