Armutsgrenze
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Armutsschwelle. 1. Konzept: Mit der Armutsgrenze werden absolute oder relative Schwellenwerte für wirtschaftliche und soziale Indikatoren festgelegt, die Aussagen darüber zulassen, welcher Prozentsatz der Bevölkerung einer bestimmten Region, eines Landes oder einer Ländergruppe in „Armut” lebt. Die Armutsgrenze wird dabei meist als Grenzwert des verfügbaren Einkommens oder der Konsumausgaben privater Haushalte vorgegeben, lässt sich aber auch kombiniert auf der Basis ganzer Bündel soziodemographischer Indikatoren definieren.
2. Absolute Armut: Absolute Schwellenwerte bspw. des standardisierten Pro-Kopf-Einkommens oder verfügbaren Einkommens. Für international vergleichende Messungen müssen die nationalen Angaben zum Einkommen zunächst unter Anwendung von Kaufkraftparitäten (und nicht von Wechselkursen) in international vergleichbare Dollar umgerechnet werden. Ein bekanntes und auf dieser Basis berechnetes internationales Maß für die Verbreitung von monetärer „Armut” war bis vor einigen Jahren der Prozentsatz der Bevölkerung, der von weniger als 1,08 Dollar (gemessen in Kaufkraftparität zum Basisjahr 1993) pro Tag leben muss. Im Jahr 2008 kam es zu einer Anpassung dieser Armutsgrenze durch die Weltbank auf 1,25 Dollar (gemessen in Kaufkraftparität zum Basisjahr 2005) pro Tag.
3. Relative Armut: Einkommen von Personen oder privaten Haushalten, bezogen auf das Durchschnitts- oder Medianeinkommen einer Vergleichsgruppe (i.d.R. die Gesamtpopulation eines Landes). Für Deutschland und andere europäische Länder wird die relative Armutsgrenze in der europäischen amtlichen Statistik offiziell bei 60 Prozent des medianen Äquivalenzeinkommens angegeben. Darüber hinaus werden dort jedoch auch zusätzliche Armutsgrenzen bei bspw. 40 Prozent des medianen oder 60 Prozent des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens ausgewiesen.
Vgl. auch Armutsindikatoren.