Beschaffungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.w.S.: Alle Kosten, die zur Beschaffung von Sach- und Dienstleistungen vom Unternehmen aufgewandt werden müssen. Beschaffungskosten setzen sich zusammen aus:
(1) Beschaffungspreis (Preis der Güter am Markt),
(2) Nebenkosten der Beschaffung, z.B. Frachtkosten, Versicherungsbeiträge, Verwaltungskosten, Kosten der Beschaffungsstelle. In diesem Sinn Synonym für Anschaffungskosten.
2. I.e.S.: Nebenkosten der Beschaffung, d.h. die Anlieferungskosten, die sich u.a. aus Fracht und Versicherung zusammensetzen.
3. Planung: Das Beschaffungskostenbudget ist Teil des Beschaffungsbudgets.
Vgl. auch Logistikkosten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Andler-Formel
Auftragsabwicklung
Balanced Scorecard
Bedarfsermittlung
Beschaffung
Controlling
Distribution
Economies of Scale
Handlungskosten
Kennzahlen
Kosten
Lizenzgebühren
Logistik
Rechnungswesen
Risiko
Supply Chain Management (SCM)
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
kalkulatorische Zinsen
neutrale Aufwendungen
eingehend
Beschaffungskosten
ausgehend
eingehend
Beschaffungskosten
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