Fahrverkauf
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Angebot von Waren mittels eines Verkaufswagens (rollende Läden). Gebräuchlich in mit stationärem Handel unterversorgten Gebieten, z.B. manchen städtischen Vorortzonen, ländlichen bzw. Gebirgsregionen, auf Campingplätzen und Großveranstaltungen. Hersteller oder Händler bieten auf planmäßigen Touren oder sporadisch Waren des meist kurzfristigen Bedarfs an (Haustürgeschäft). Hierzu zählen auch Heimdienste, die (regelmäßig) in die Wohnung liefern (Getränke, Tiefkühlkost). Rollende Läden haben oft feste Haltestellen und -zeiten.
Vgl. auch Verkaufsrundfahrt.
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