Hilfskostenstelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorkostenstelle; Kostenstelle, die nicht direkt mit der Herstellung der betrieblichen Produkte befasst ist, sondern hierzu Vorleistungen (innerbetriebliche Leistungen) erbringt.
Arten:
(1) allgemeine Hilfskostenstellen: Ihre Leistungen fließen an sämtliche Kostenstellen des Unternehmens, z.B. Werksfeuerwehr, Sozialstation, Stromerzeugung;
(2) spezielle Hilfskostenstellen: Ihre Leistungen werden nur für spezielle Unternehmensbereiche, z.B. Arbeitsvorbereitung als Fertigungshilfskostenstelle, erbracht.
Die Kosten von Hilfskostenstellen werden im Rahmen der Betriebsabrechnung anderen Hilfs- oder Endkostenstellen belastet.
Gegensatz: Endkostenstellen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Kosten
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