Familienzulage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erhöhung des Arbeitsentgelts aus wohlfahrts- oder bevölkerungspolitischen Motiven; im dt. Sozialrecht seit 1.1.1955 berücksichtigt u.a. durch das Kindergeld. Zuvor seit 1952 ähnliche Einrichtung im Bergbau, die aufgrund von Versuchen am Ende des vorigen Jahrhunderts erstmalig 1918 in Frankreich eingeführt worden war und später auch in Belgien und Großbritannien analog der franz. Gesetzgebung gesetzlich geregelt wurde. In Deutschland sind das Kindergeld, das Elterngeld und ElterngeldPlus, das Mutterschaftsgeld und der Kinderzuschlag inzwischen unter dem Begriff der Familienleistungen zusammengefasst.