Lastschrift
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Buchführung
i.w.S. Eintragung auf der Soll-Seite eines Kontos; i.e.S. Buchung auf der Soll-Seite eines Kontokorrent-, Darlehens-, Hypotheken- oder Bankkontos.
Gegensatz: Gutschrift.
Bankwesen
Zahlungsdienst, mit dessen Hilfe der Gläubiger (Zahlungsempfänger) durch Vermittlung seines Zahlungsdienstleisters (erste Inkassostelle) fällige Forderungen zulasten eines Kontos des Schuldners (Zahler) bei dessen Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) einziehen kann. Heute ist die Lastschrift vollelektronisch.
Vgl. auch Lastschriftverfahren.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Akkreditiv
Anleihe
Aufwendungen
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
E-Commerce
Einkauf
Erlösschmälerungen
Geld
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Internet
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
neutrale Aufwendungen
eingehend
Lastschrift
ausgehend
eingehend
Lastschrift
ausgehend