Stammkapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einlage- oder Nominalkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), das sich aus der Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile (Stammeinlagen, Geschäftsanteil) ergibt.
Mindestsumme: grundsätzlich 25.000 Euro (§ 5 I GmbHG), bei der Unternehmergesellschaft auch weniger möglich (§ 5a I GmbHG).
Finanzierungsmäßig ist das Stammkapital Eigenkapital; es dient zur Finanzierung und als Garantiekapital.
Bilanzierung: In der Bilanz der GmbH ist das Stammkapital gemäß § 42 I GmbHG als gezeichnetes Kapital auszuweisen (§ 266 III HGB).
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